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Literarisches und homiletisches Beiblatt · 1838-07-07 · 19 (7.7.1838) · p. Seite 75

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Journal
Literarisches und homiletisches Beiblatt
Volume
I (1838)
Issue
19 (7.7.1838)
Date
1838-07-07
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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75 lese die einzelnen Aehren aufsuchen, sondern dies alles dem Armen und Fremdling überlaffen (Levit. 23, 22, vergl. 19, 9). , " Wenn du auf deinem Ackerselde einerntest und vergissest daselbst eine Garbe, so kehre nicht um, dieselbe zu holen, sondern lasse sie dem Fremden, den Waisen und derWittwe bleiben, u. s. w. (Deut. 24, 19). Diese Armenpflege war gewiß äußerst wohlthätig, da hierdurch Arme an seinen Wohnort gefeffelt wurde. Auch widmen die Talmudisten . diesem Gesetze große Aufmerksamkeit und constituiren daraus ein dreifaches Armenrecht (Ackerwinkel), Dpb (Nachlese) und DriDU? (Vergessenes). Im trad. Peah wird sehr minutiös bestimmt,. nach welchen Modalitäten diese Rechte auszuüben seien. X. Der Acker durfte nicht mit vermischtem Saamen besäet werden Lev. 19, 19. Deut. 22, 9. Dies Gesetz, ebenfalls bon den Talmudisten mikrologisch ausgedehnt (trad. Kilajim), hatte seinen Grund wahrscheinlich in einer uns unbekannten naturphilosophisch-rrligiösen Ansicht des israelitischen Alterthums, die jedes heterogene Eingreifen in die Regelmäßigkeit der Natur verabscheute. Es würde mich freuen, meinen Lesern eine anschauliche Darstellung von der Thätkgkeit im Ackerbau bei unsren Vorfahren gegeben zu haben, und obgleich ich befürchte, die Grenzen einer Zeitschrift etwas überschritten zu haben, so behalte ich mir es doch vor, Sie nächstens in die Gärten zu führen, wo Sie sich vielleicht von der Pracht der Pardeßim mehr, als von den einfachen Saatfeldern, angezogen fühlen. Dr. P. Ende des ersten Artikels. Homiletik. Neueste homiletische Schriften. (Fortsetzung aus No. 18.) 5) '"YV'H "pH — Vollständige Consirmations - Handlungen bei der Religionsweihe junger Israeliten und Israelitinnen von S. L. L i e p m a n n s so h n, Lehrer und Prediger an der israelitischen Gemeinde Neukirchen in der Grafschaft Rietberg. 1 Heft. Neukirchen, 1836. - Eigenthum des Verfassers, kl. 8. S. 59. 6) Trauungs-Reden in der Synagoge zu Neukirchen bei Rietberg gehalten von Dems. 1. Sammlung. Münster, 1836. Gedr. auf Kosten des Verf. kl. 8. S. VIII. und 54. Abermals ausgegangen von einem würdigen Lehrer auf dem Lande; und wir freuen uns, dadurch besonders den Beweis liefern zu können, welch' ein reges Leben selbst in den kleinsten Gemeinden Israels jetzt stattsindet, und daß dies wahrlich sich nicht in die Ringmauern großer Städte und in die Tempelmauern großer Gemeinden einschließt, sondern, nach dem Worte J e sa j a's, durch das Land zieht, wie ein Strom, kein Gürtel hemmt es mehr. Der Verf. ^dieser Akte und Reden, den wir, schon seines unermüdlichen Eifers und Strebens wegen, sehr hochschatzen, citirt zwar in der Vorrede zu No. 6. die Worte: „Ich kenne die — leider nicht zu billigende Gewohnheit meiner Glaubensbrüder (Glaubensschwestern sollte man auch meinen) die, bN jedem erscheinenden Werke von einem Verfasser aus ihrer Mitte, nur auf das Tadelhafte in demselben — von dem doch kein Werk ganz frei ist — ihr Zu: genmerk richten, ohne dabei auf das, wenn auch weit überwiegendere Gute, das es enthält, zu sehen" — allein wir werden uns dennoch gemüßigt sehen, dieselben, besonders die Consirmations-Handlungen mit etwas schärferem Auge zu fassen, da es hier sich nicht blos um einige Reden, sondern um einen Gegenstand allgemeiner Wichtigkeit handelt. Der Verfasser hat das Verdienst der Originalität wenigstens für .sich. Er hat bei jedesmaliger Confirmation eine ganz andere Form, ein ganz andres System, einen ganz andern Gang. Er geht also gerade entgegengesetzt zuwege, wie die, welche vier Wochen vor der Handlung ihren Consirmanden ein altes Heft, aus Joelson's Religionsbuch herausgeschrieben, in die Hände geben, ihnen dies einbläuen, und sie bei der Handlung herleiern lassen. — Aber ob auch der Verf. den rechten Weg einschlagt, bezweifeln wir sehr. Denn das muß zuletzt zur Künstelei, zur Verzerrung und zur Unsystematik führen. Der Lehrer muß fortschreitend er muß nicht unwiderruflich bei feinem ersten Hefte und seinen ersten Worten stehen bleiben, aber diese Ausbildung und Entwickelung kann nur im Einzelnen stattsinden: der systematische Gang muß derselbe bleiben, weil er einfach sich ergibt als Erkenntniß und Pflichtenlehre (oder wie Schreiber dieses stellt: Erkenntniß Gottes, Verehrung Gottes (Pflichten gegen Gott) und die nach diesen beiden getroffene Einrichtung unsres Lebens (Pflichten gegen uns selbst, Pflichten gegen die Nebenmenschen [A. Allgemeine. B. Besondere, a. gegen den Staat, b. gegen Verwandte.) und Pflichten gegen die Geschöpfe unter uns). So schlägt der Verf. bei den beiden Consirmationen, die er mittheilt, folgenden verschiedenen Weg ein. Bei der ersten: (.Bedeutung und Zweck der Consirmation. II. Von dem Dasein Gottes, seinen Eigenschaften, von Belohnung und Bestrafung, und

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