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Wiener jüdisches Familienblatt · 1935-02-01 · 15 (Februar 1935) · p. Seite 11

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Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
3 (1935)
Issue
15 (Februar 1935)
Date
1935-02-01
Page
Seite 11 (sequence 13)
Language
German
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Jüdischer Hausierer und in der Tliat, warum sollte der Jüde nicht sowohl als der Christ einsehen, wenp es sein Nutzen erfordert, ein ehrlicher Mann zu seyn; und wenn es Zeit und Umstände erlauben, einen wichtigen Vortheil zu machen, ohne darüber seinen guten Nahmen zu verliehern? Wenn man aber ja befürchtete, daß die Jüden bey verschiedenen Waaren, dere:i Güte und Aufrichtigkeit man nicht so fort äußerlich beurlheilen kann, Verfälschungen und Betrugereyen anwenden möchten; so kann man ihnen nur verbiethen, mit solchen Waaren zu handeln. Dieses ist in denen Preussischen, und verschiedenen andern Staaten geschehen. Es ist ihnen daselbst der Handel mit Gewürz-, Specerey- und Mate. rialisten-Waaren verbothen, das Gewerbe aber mit allerlev Arten von seidenen und baumwollenen Zeugen, Leinwand, Spitzen und allen andern Waaren, deren Güte durch das äußerliche Ansehen leicht beurtheilet werden kann, nachgelassen. Wenn die Jüden der Handlung schädlich sind, so geschiehet es hauptsächlich durch das Hausirengehen. Allein, dieses ist abermals eine Sache, die ihnen leicht verbothen werden kann, wie es auch in den Hannöverischen, denen Königl. Preußischen, und verschiedenen andern Staaten, wirklich geschehen ist. So gar in denen Geldgewerben glaube ich nicht, daß (die Jüden einem Lande insonderheit schädlich sind. Man beschuldiget sie gemeiniglich, daß sie das gute Geld aus dem Lande schaffen, und dasselbe davor mit geringhaltigen Münzen überschwemmen, daß sie die Münzen beschneiden, gute Münzen einschmelzen, das Bruchsilber einkaufen und an fremde Münzstädte liefern, und dergleichen mehr. Wann dieses wirklich geschiehet; so liegt die Schuld nicht an den Jüden, sondern an den Gesetzen. So bald die Gesetze dergleichen Unordnungen dulden, die freylich einem Lande äußerst uachtheilig sind; so werden sie geschehen, es mögen Jüden in dem Lande befindlich seyn, oder nicht. Sachsen, und insonderheit Leipzig, hat keine Jüden. Allein, es habeji sich bey dem jetzigen Münzunwesen vor dem Kriege Leuthe genug daselbst gefunden, die alle diese itztgedachten Unordnungen ausgeübet, u"d sich, zum äußersten Nachtheil des Landes und der Commerden, dadurch bereichert haben. Wenn also die Jüden einem Lande schädlich sind; so sind sie es nicht an und vor sich selbst; sondern wegen schlechter Beschaffenheit der Gesetze, die aus Mangel der Aufsicht und der rechten Einrichtung nicht beobachtet werden. Eine weise Regierung nuiß alle ihre Unterthanen dem Staate nützlich machen können. Es würde sonst in dem Wesen und der ganzen Verfassung eines Staats ein Widerspruch verborgen liegen, den wir nicht einsehen könnten. Was sollte ihr im Wege stehen, daß sie Lenthe dem Staate nicht nützlich machen könnte, über welche sie viel freyere Hände hat, als in vielen Landen, über andere Classen und Ordnungen der Unterthanen, die Grundgesetze und Verfassungen des Staats nicht erlauben? Jüdisdier Kaufmann 11

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