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Wiener jüdisches Familienblatt · 1935-02-01 · 15 (Februar 1935) · p. Seite 9

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Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
3 (1935)
Issue
15 (Februar 1935)
Date
1935-02-01
Page
Seite 9 (sequence 11)
Language
German
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Ob die Jüden einem Lande nÜfflich Seyen (Mit zeitgenössischen Bildern) Um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts, vor fast 200 Jahren, regierte in Oesterreich Kaiserin Maria Theresia, in Preußen herrschte König- Friedrieh der Große. Damals gab es einen sogenannten „Polizeistaat", der sieh um alles bekümmerte. Wir Menschen Von heute können diese Zeit besser begreifen, als noch vor wenigen Jahren, da auch jetzt sich die öffentliche Verwaltung wiederum um Dinge kümmert, die man vor einiger Zeit als reine Privatangelegenheit anzusehen gewohnt war. Es war damals, von Frankreich herkommend, die Lehre des „Merkantilismus" auch in Preußen und Oesterreich herrschend geworden, die sich darum bemühte, durch staatliche Maßnahmen das Aufkommen der Industrie zu fördern. Damals kümmerte man sich von staatswegcu um alles, also auch um die Juden. Und mhn frfajgte ernst- J'ch, ob die Juden (d,ie Juden, sagte man) einem Lande nützlich sein könnten? Es war dies ein wesentlicher Fortschritt. Man fragte nicht mehr, ob sie schädlich wären, sondern - ob nützlich. Und damals hatte die Kaiserin Maria Theresia einen berühmten jüdischen Berater, Josef v. Sonnenfels, der die Nützlichkeit der Folter nicht einzusehen vermochte und ihre Abschaffung durchzusetzen wußte. Sein Kollege in Berlin, der ebenso berühmte nichtjüdische Gelehrte Johann Heinrich Gottlob von Justi, schrieb im Jahre 17b0 ein großes Werk über die Staatsverwaltung (eine „Polizaiwissenschaft"), und darin finden s'ch heute wieder sehr modern anmutende, nur in alter Sprache abgefaßte Erwägungen, wie etwa folgende: Ja! Wenn der Staat nur einige Aufmerksamkeit auf Beförderung der Bevölkerung haben wolte; so solie er diejenigen, die 6 lebende Kinder hätten, und nicht bekanntlich von großen Vermögen wären, mit einem Gnadengehalte unterstützen. Ludwig der vierzehnte in Frankreich gab wirklich ein Oesetz, daß diejenigen, welche 10 bis 12 Kinder hätten, ansehnliche Pensionen genießen solten. Allein, der Herr von Montesquieu tadelt dieses Gesetz mit Recht, und fragt, ob es in solchen Sachen etwas wirken könne, wenn man nur Wunderwerke belohnen wolle? In der That war dieses mehr ein Oesetz, um einen eiteln Ruf zu erlangen, als es im Ernst die Bevölkerung zur Absicht hatte. Sechs bis sieben lebendige Kinder sind lästig genug vor dem Vater, und die Fälle sind gar nicht so häufig, daß sich der Staat dadurch unerträgliche Lasten aufbürdete. Indem der Staat auf der einen Seite durch Vorzüge und Belohnungen zum Ehestande aufmuntert, so muß er auf der andern Seite solche Gesetze geben, welche denenjenigen, die nicht in Ehestand treten, verschiedenes Nachtheil empfinden lassen, damit die eingerissene Abneigung und Eckel vor den Ehestand ausgerottet werde. Auch hierinnen waren die Römischen Gesetze vortreflich, Sogar unsere alten Vorfahren, ohngeachtet ihre Vorsorge vor die Bevölkerung nicht sehr groß war, haben doch vor nöthig gehalten, denenjenigen Mannspersohnen, die sich nic'ht verheiratheten, und die sie mit dem Nahmen der Hagestolzen belegten, verschiedene Oerechtsame andrer verheiratheter Bürger, insonderheit aber in Ansehung der Erbschaften und der Testamente zu entziehen. Und dann folgt auch nebst vielem anderen ein Kapitel über die bereits erwähnte Frage, über uns Juden. — Wir lassen es in seiner alten Sprache und Schreibweise ohne Kommentar im Wortlaut folgen, da die Darlegungen viel des Interessanten enthalten. „Wenn jemals in einer Sache geteilte Meinungen gewesen sind, so ist es über die Frage, ob die Jüden einem Lande nützlich sind. Von denen Policeyverständigen Gelehrten, die hierüber ihre Gedanken geäußert haben, halten einige die Jüden einem Staate sehr schädlich; andere hingegen finden sie vor nützlich, weil s i e d e r B e V ö 1 k e r ung ZU statt e n kommen, und ein fleißiges Volk sind, und wieder andere halten sie wenigstens vor unschädlich, wenn sie durch die Gesetze in Schranken gehalten werden. Die Regierungen selbst beweisen durch die Ausübung, daß sie gar nicht einerley Grundsätze in der Sache haben. Wenn die Jüden in dem einen Reiche, oder Lande, ohne alle Schwierigkeit aufgenommen und geduldet werden; so schließet man sie aus dem andern gänzlich aus, und suchet sie gleichsam, als die Pest der Commerden, von den üränzen des Staats abzuhalten. Auch in den ältern Zeiten hat man hierinnen ganz entgegengesetzte Grundsätze geäußert. Ein Theil der Reichsstände ließ sich Privilegien geben, die Jüden nicht aufnehmen zu dürfen; dahingegen andere den Juden-Schutz, oder die Befugniss sie aufzunehmen, ihren Privilegien ausdrücklich einverleiben ließen. Es wird dannenhero nicht undienlich sevn, diese Frage etwas ausführlich zu erörtern. Ich halte es vor sehr unbillig, von einem ganzen Volke, von einem gesamten Stande, oder Lebensart unter denen Menschen, ein allgemeines nachtheiliges Urtheil zu fällen. So viele auch in einem Volke, oder Stande, Leute anzutrefllen seyn mögen, die ein solches Urtheil rechtfertigen; so gibt es gewiß allemal eben so viel ehrliche und rechtschaffene Leuthe darunter, die von demjenigen weit entfernet sind, was man sie so allgemein beschuldiget. Wenn man also denen Jüden allgemein den Wucher, die Betrügereven, die Verheelung der Diebstähle, und einen großen Haß wider die Christen beymißt; so hat diese allgemeine Beschuldigung sehr viel Unbilligkeit in sich. Jederman wird unter den Jüden Leute gekennet haben, welche nichts weniger, als diese Vorwürfe verdienen. Dieses allgemeine nachtheilige Urtheil von denen Jüden kann demnach keine gegründete Ursache abgeben, daß die Jüden einem Lande schädlich, und dannenhero nicht zu dulden wären. Es ist nicht ohne Ursache geschehen, daß man die Jüden des Wuchers beschuldiget. Allein, vielleicht liegt die Ursache nicht an den Jüden selbst, sondern an denen Gesetzen. Haben wir nicht Staaten in 9

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