Mannheim
Compact Memory

Wiener jüdisches Familienblatt · 1934-11-01 · 13 (November 1934) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
2 (1934)
Issue
13 (November 1934)
Date
1934-11-01
Page
Seite 5 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/8245601-8695753-8695766--502-8245966
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

darauf verweisen, daß die Erziehung zum rein formalen politischen Denken und zur Ueberschätzung der unbeschränkten Freizügigkeit vom früheren Staat ausgegangen war und wir können daraus eine Verpflichtung des gegenwärtigen Staates ableiten, nun an uns Juden die Forderung zur Anpassung an die neue Entwicklungsphase zu richten, um uns die Umstellung in unseren Köpfen zu erleichtern. Aber wir müssen uns darüber volle Klarheit verschaffen, daß wir besser abschneiden werden, wenn wir die Initiative selbst ergreifen. Der Weg zur Eingliederung der österreichischen Judenschaft in den neuen österreichischen Staat ist nun tatsächlich leichter, als man gemeiniglich glaubt. Die bestehenden jüdischen Selbstverwaltungskörper der „Kultusgemeinden" müßten übrigens nach ausländischem Vorbild (Italien, Tschechoslowakei, Weimarer Deutschland etc.) — im praktisch erforderlichen Ausmaß erweitert und ausgebaut werden. Alle österreichischen Kultusgemeinden wären zu einem Verbände der Kultusgemeinden unter einer zentralen Leitung (in der Tschechoslowakei der „Oberste Rat") zu vereinigen. Dieser gemeinsamen Leitung würde es obliegen, in die verschiedenartigen Selbstverwaltungskörper jüdische Vertreter zu entsenden (vorläufig zur Ernennung und Berufung namhaft zu zu machen) und all diesen Sachwaltern des österreichischen Judentums und seiner beruflichen und kulturellen Untergruppen einen Wirkungskreis zu ermöglichen. Um diese Ausgestaltung, auf deren Programm' übrigens die gegenwärtige Leitung der Wiener und einiger anderer Kultusgemeinden gewählt wurde, zu ermöglichen und die unerläßliche Teilnahme aller jüdischen Gruppen (der politisch bekannten und noch mehr der zahlenmäßig weitaus überwiegenden Mehrheit des Judentums) sicherzustellen, müßte von staatlicher Seite der hiezu bestimmte Artikel 30 2 der Verfassung vom 1. Mai 1934 (Kompetenzerweiterung der als Körperschaft öffentlichen Rechtes anerkannten Relegionsgesellschaften) in Anwendung gebracht werden. Uebergangsweise wäre zur Durchberatung und Durchführung dieser Ausgestaltung der jüdischen Selbstverwaltung ein jüdisches Gremium oder ein jüdisches Beratungsorgan seitens der Regierung heranzuziehen. Mit diesem Schritt wäre der gordische Knoten durchhauen. Der Einwand von jüdischer Seite, daß damit ein „Ghetto" aufgerichtet würde, ist ganz fehl am Ort. Anklänge an die düsteren Schattenseiten des einstigen Ghettos müssen heraufdämmern, wenn die Juden bei aller Gleichheit vor dem Gesetz praktisch ausgeschaltet bleiben, wie sie es heute bereits faktisch sind — wegen ihrer Ghettoangst, sich als Juden zu melden. Die Entsendung jüdischer Mitarbeiter überall dorthin, wo sie hingehören, das ist denn doch wohl das Gegenteil einer Zwangsaussperrung der Juden, die man einst als Ghetto bezeichnet hat. Grundlegend wichtig ist weiter die Jugenderziehung. Sie muß jüdisch wertvoll sein, ob sie nun in jüdischen oder in Simultanschulen erfolgt, wertvoller als der landesübliche „Religionsunterricht" erfahrungsgemäß geworden ist und werden konnte. Aus diesem jüdischen Unterricht muß der junge Jude und muß die junge Jüdin Oesterreichs die jüdischen Werte der Vergangenheit kennen und verstehen und schätzen lernen und sie muß es wirklich begreifen, daß man sich als Jude und als Jüdin frei und unbefangen geben und bewegen darf, kann und soll. Bekenntnis zu dem, was man ist, zum Judesein und zur jüdischen Gemeinschaft, das sollen die jungen Juden und Jüdinnen lernen, von Juden lernen, die zum Lehren geeignet sind. Und neben diese wirklich jüdische Erziehung hat — weil die Juden gleichberechtigt, wirklich gleichberechtigt sein wollen — die Erziehung zum Vaterland zu treten, als jüdischer Bürger des Staates. Diese vaterländische Erziehung ist die Voraussetzung zur wirklichen Gleichberechtigung, da sie als Voraussetzung auch von den nichtjüdischen, christlichen Bürgern gefordert wird. Wird diese Forderung vollauf erfüllt, dann kann die Gleichberechtigung auch mit Erfolg gefordert und sie wird dann auch nicht verweigert werden. War es notwendig, gegenwärtig innerhalb des Judentums um die Form der Schule zu streiten? Wales nicht wichtiger, darum zu kämpfen und darüber zu reden und zu schreiben, wie man diese Erziehungsziele besser als bisher erreichen könnte? Und noch etwas. Die wenigen vereinzelten politischen Positionen, welche einzelnen unter uns Juden eingeräumt werden, sind zahlreicher als bisher. Denn in den parlamentarischen Freiheitszeiten der letzten eineinhalb Jahrzehnte in Oesterreich hatten die Juden überhaupt keine politische Position — als Juden. Diese neue Errungenschaft bezieht sich auf wenige Einzelpersonen. Sie tragen daher eine große Verantwortung. Sie sind es, welche nun für ihre Person den Vereinskampf aufgeben und zur wirklichen Führerschaft aufstreben müssen. Werden sie dies tun, dann war ihre Wahl, wen immer sie auch getroffen haben mag, richtig. Werden sie auch in dieser Position im Vereinskampf stecken bleiben, in den Fragen, wer, statt was und wie, dann werden sie eben versagt haben. Darum sei ihnen — den heute, bei Abfassung dieser Zeilen, noch Unbekannten der Wille der Judenschaft zu leben, frei und unbefangen zu leben, in der Wirklichkeit zu leben, als Jude zum nichtjüdischen Lebenskameraden zu finden, mit auf den Weg gegeben. Dann sei ihnen, wer es auch sein mag und wer er auch gewesen sein mag, nur die Zukunft offen und die Vergangenheit vergessen, die Vergangenheit des allgemeinen Vereinsgezänkes. Denn s i e werden es sein, welche in erster Linie aus dieser Stickluft des abgebrauchten Vereinslehens herausführen sollen. Hinaus ins frische Leben, in dem auch wir luden besser atmen werden. 5

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.