Wiener jüdisches Familienblatt
- Journal
- Wiener jüdisches Familienblatt
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- 12 (Oktober 1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- Seite 22 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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Religion wird verhöhnt und den Juden werden fälschlich gotteslästerliche und schreckliche Lehren zugeschrieben. Alle drei Dokumente enthalten lästerliche Ansichten über die christliche Religion, wie sie nach der vorgeblichen Meinung der Grauhemden und ihrer Jünger von den Juden vertreten werden. Mit anderen Worten: die drei Dokumente tragen unverkennbar den Stempel des Ursprungs aus gleicher Quelle." Ein Freund Hitlers. Das Urteil beschäftigt sich sodann mit der Persönlichkeit und der Glaubwürdigkeit des auf Antrag der Angeklagten vorgeladenen Zeugen Captain Beamish, eines berüchtigten antisemitischen Hetzapostels und persönlichen Freundes Hitlers und Julius Streichers, der es als seine Lebensaufgabe betrachtet, eine jüdische „Weltverschwörung" aufzudecken, und sich im Laufe des Prozesses bemühte, die Echtheit der „Protokolle der Weisen von Zion" nachzuweisen. Ueber seine Zeugenaussage, in der er behauptete, er sei es gewesen, der die führenden Persönlichkeiten der nationalen Bewegung in Deutschland zu ihrem radikal-antisemitischen Standpunkt gebracht hat, wird in dem Urteil gesagt: „Es fällt schwer, die Zeugenaussage eines so gearteten Mannes ernst zu nehmen. Der Zeuge Beamish machte auf uns den Eindruck eines Menschen, der von den von ihm ausgesprochenen Ideen vollkommen besessen, unduldsam in seinen Anschauungen ist und eine übertriebene Vorstellung von seiner eigenen Bedeutung hat. Jede judenfeindliche Veröffentlichung, auf die er stieß, hat er mit Begierde aufgebauscht und jede darin enthaltene judenfeindliche Behauptung als Tatsache genommen. Er war außerstande, auch nur die Spur eines wesentlichen Beweises zur Stütze seiner Behauptungen zu erbringen. Kein Opfer eines Bauernfängers hat sich jemals so leicht und bereitwillig täuschen lassen. Nach der Feststellung, daß auch der Angeklagte von Moltke in der Sache der „Dokumente" nicht guten Glaubens gewesen sein kann und daß die Grauhemdenbewegung, bis zu deren Auftreten Judenhetzen in Südafrika unbekannt gewesen waren, offenbar ein besonders wirksames Propagandamittel gesucht habe, um sich bei dem von Natur aus freiheitsliebenden und in religiösen Dingen toleranten südafrikanischen Volk durchsetzen zu können, wird in dem Urteil ausgeführt: „Den Angeklagten ist es nicht gelungen, auch nur die Spur eines Beweises für das Bestehen einer sogenannten jüdischen Weltverschwörung zu erbringen." Von großer Bedeutung ist deF Teil des Urteils, in dem auf Grund der als beweiskräftig anerkannten Zeugenaussage des Präsidenten der Jewish Agency Nahum Sokolow die sogenannten „Protokolle der Weisen von Zion", mit denen die „Dokumente" aus Port Elizabeth in Zusammenhang gebracht worden waren, und die in dem mißlungenen Verteidigungsversuch der Angeklagten eine große Rolle spielten, als Fälschung zu antisemitischen Propagandazwecken erklärt werden. Nachdem das Gericht noch die Gotteslästerungen in den Angriffen der Grauhemdenführer gegen den Begründer der christlichen Kirche feststellt, begründet es den Entschädigungsanspruch des Privatklägers, der nach Ansicht des Gerichts zwar keinen unmittelbaren materiellen Schaden erlitten hat, doch durch die diffamierenden Artikel und die Ausbeutung ihres Inhaltes in Volksversammlungen schweren seelischen Leiden ausgesetzt war. Das Gericht habe seine Erklärung, die Veröffentlichung des Dokuments habe in Port Elizabeth große Unruhe hervorgerufen und seine Beziehungen zu seinen nichtjüdischen Freunden stark beeinträchtigt, uneingeschränkt als gerechtfertigt anerkannt. Zum Schluß war die Schuld der drei Angeklagten als feststehend erklärt und dem Kläger eine Entschädigung von 1000 Pfund seitens Inchs, von 750 Pfund seitens von Moltkes und von 25 Pfund seitens Oliviers zugesprochen. Die gereinigte Atmosphäre. Kaum war der sensationelle Urteilsspruch bekannt, als die großen Zeitungen „Port Elizabeth Weekly Telegraph" und der „Port Elizabeth Advertiser" eine Mitteilung von Alfred King veröffentlichten, in der er seinen Austritt aus der Grauhemdenbewegung bekanntgab. King ist nämlich derjenige, der die Nummer des „Rapport", in der die verleumderische Behauptung über Rabb. Lewy enthalten war, verbreitet hatte. Und der Hauptschriftleiter des Blattes, D. H. O 1 i v i e r, veröffentlichte in seinem „Rapport" folgende Erklärung: „Ich bin soeben von Grahamstown zurückgekommen. — Die dieswöchige Ausgabe des ,Rapport' ist fast fertiggestellt, enthält aber wieder nichts als Haß, arglistigen Trug, Ränke und Rachgier. Nunmehr veröffentlichen wir diese Ausgabe in der vorliegenden Form mit folgender unwiderleglicher Feststellung: Es ist eine sehr schwere Aufgabe, eine Lüge zu ändern und sie Wahrheit zu nennen. Aber andererseits wiederum braucht man nicht den Geist eines Weisen, um die Wahrheit festzustellen. Die Wahrheit ist nun, daß ich meine Zeitung dazu benutzt habe, um die Saat der Verleumdung unter den Nichtjuden zu säen. Die Wahrheit ist, daß mein Sinn verblendet war und ich deshalb zwischen Wahr und Falsch nicht unterscheiden konnte." Wahrlich, ein Zusammenbruch sondergleichen und der Beginn aufkeimender Reue! Jetzt heißt es, den Kampf an den anderen, vornehmlich europäischen Fronten weiterführen. Das Urteil des südafrikanischen Richters kann als günstiger Auftakt gewertet werden. I Dr. m.i. 22