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Wiener jüdisches Familienblatt · 1934-10-01 · 12 (Oktober 1934) · p. Seite 21

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Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
2 (1934)
Issue
12 (Oktober 1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 21 (sequence 23)
Language
German
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Das Märchen von der jüdischen Weltherrschaft Der Prozeß von Grahamstown In Südafrika ist die faszistische Bewegung als „Grauhemden-Bewegung" bekannt. Ihre Zeitschrift „Rapport" bewegt sich in den gleichen ethischen und stilistischen Bahnen, wie die reichsdeutsche Nazipresse. Aber während es bekanntlich in Deutschland keinen Kläger gibt, das heißt, das Judentum risikolos verleumdet und verhöhnt werden kann, finden sich in der Burenrepublik immerhin Richter, die das Hakenkreuz in die Schranken fordern. Der Prozeß, der in der südafrikanischen Stadt Grahamstown abgeführt wurde, erhält seine Bedeutung dadurch, daß die Urteilsbegründung über den Rahmen eines formal-juristischen Textes weit hinausgeht. Sie bezeugt, daß auch Kulturgüter seitens des Gerichts zu schützen sind. Der Rabbiner der Western-Synagoge in Port Elizabeth, Abraham L e w y, zitierte drei Führer der antisemitischen Grauhemden - Organisation, und zwar Johannes von M o 11 k e, Harry Viktor 1 n c h und David Hermanus Ol i vi er, den Hauptschriftsteller des „Rapport", vors Gericht: Er verlangte Entschädigung für eine von den Beklagten dadurch begangene Diffamierung seiner Person, daß sie ein angeblich aus seiner Synagoge gestohlenes Dokument veröffentlichten, von dem sie behaupteten, daß aus ihm das Vorhandensein einer jüdischen Weltverschwörung hervorgehe. In diesem Schriftstück wird auf die sogenannten „Geheimprotokolle der Weisen von Zion" Bezug genommen. Ob dieses Umstandes gewinnt der Prozeß über den lokalen Bereich hinaus stärkstes Interesse. Denn so ähnlich wie in Basel und Bern, strebt das Gerichtsverfahren eine Aufklärung über die in diesen und ähnlichen Publikationen gegen die Juden erhobenen Anschuldigungen an. Das südafrikanische Gericht bemühte sich, wie wir aus der Urteilsbegründung ersehen können, dem Inhalte der „Dokumente" selbst auf den Grund zu gehen und eine Analyse derselben zu geben. Das wesentliche Fazit — das sei vorweggenommen — ist die Feststellung, daß die Angeklagten nicht guten Glaubens gewesen sein konnten, sondern eben gewöhnliche Verleumder sind. Damit wird auch allen anderen Verbreitern dieser und ähnlicher Publikationen das Urteil gesprochen. Wieder einmal wurde von autoritativer Seite die Tatsache der Fälschung in bezug auf die „Protokolle" festgelegt. Die drei angeklagten Hitlerjünger schnitten nicht sehr ehrenvoll ab. Die „Dokumente". Das Urteil liegt nun vor. Der Richter von Grahamstown brauchte eineinhalb Stunden zur Verlesung der Begründung. Er nannte den Prozeß d e n kwürdig, in welchem die Angeklagten der Verleumdung schuldig befunden und zu einer Entschädigungssumme von 1775 Pfund an den Privatkläger verurteilt wurden. Die Urteilsbegründung beginnt mit der Feststellung, es könne nicht der geringste Zweifel darüber bestehen, daß die Angaben des Angeklagten Inch über die Herkunft der angeblichen Dokumente e r - f u n d e n sind. Die Unglaubwürdigkeit dieser Aussagen wird ausführlich in allen Einzelheiten begründet. „Nach Anhörung sämtlicher Zeugen", heißt es nun in dem Urteil, „und insbesondere nach der von Prof. Dingern ans (einem christlichen Theologen) an dem Dokument geübten vernichtenden Kritik, die einen TußschiHerzeHo «IL M ^settst verschuldet r ■ ■ */^/Ss"v Nicht anstehen lassen! Rat und Hilfe im führenden Fachinstitut Bandpaen-tllTholnsch Taborstraße 22 - Tel. R 47-1-85 Wirksamste Heilbehelfe. - Wertvolle Fachbroschüre kostenlos! tiefen Eindruck auf uns gemacht hat, sowie nach sorgfältigem Studium des Inhaltes des Dokuments sind wir zu folgender Schlußfolgerung gelangt: Sowohl das angeblich aus der Western Road Synagoge stammende Dokument, als auch die beiden Dokumente, von denen Inch behauptete, er habe sie aus der Emanuel Hall bekommen, sind von derselben Person oder denselben Personen zusammengestellt. Der Aufbau der „Dokumente", die in ihnen gebrauchte Phraseologie und zum Ausdruck gebrachten Ansichten lassen keinen Zweifel darüber zu, daß sie von einer Person oder Personen verfaßt wurden, die glauben oder zu glauben vorgeben, daß die Juden in Europa, in Südafrika und auf der ganzen Welt sich zu dem Zwecke organisiert haben, die c h r i s 11 i c h e R e 1 ig i o n zu stürzen. Die Grauhemden-Bewegung in Port Elizabeth ist eine Gesellschaft, die zugegebenermaßen judenfeindliche Ziele verfolgt. Sie verfügt über einen „Geheimdienst", wie von Inch und von Moltke zugegeben wurde; diese haben eine Leibgarde, und sowohl Inch1 als auch von Moltke haben sich damit gebrüstet, durch Diebstahl in den Besitz von Briefen von Privatpersonen und des Jewish Board of Deputies in Kapstadt gelangt zu sein. Ihr Wunsch ist es, die Juden aus Südafrika zu vertreiben. Die jüdische 21

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