Mannheim
Compact Memory

Wiener jüdisches Familienblatt · 1934-08-01 · 10 (August 1934) · p. Seite 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
2 (1934)
Issue
10 (August 1934)
Date
1934-08-01
Page
Seite 15 (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/8245601-8695753-8695761--332-8245844
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

einige niedergeschoßen worden, schienen sich die Tumultuanten ein wenig zu verliehrcn. Jedoch flogen noch immer denselbigen Abend Steine auf den (lassen herum, und weil der Tumult wieder anzuwachsen begunte, Führte man fünf Stücke mit Cartätschen geladen auf, und pflantzte sie dergestalt auf, daß man der Orten alle Gassen bestreichen können, ingleichen besetzte man des Hof-Juden Hauß mit starcken Wachten. Weil man aber erfuhr, welcher das erstemal mit Gewalt das Hauß eröffnet, so wurde folgendem Morgen, Tages St. Magdalena, um 3 Uhr ein Schornstein- Feger, nebst einem Schwerdtfegers-Gesellen aus dem Bethe geholet, ihnen als Rädelführern ein kurtzer Process1 gemacht, und sie eine Stunde darauff um 4 Uhr beyde an die eyserne Fenster- Gütter über des Juden Hauß aufgeknüpfft, welche biß zu Abends bencken blieben. Folgenden Tag kam der Commendant von Wien, der General Starhemberg, selbst, nöthige Vorsehung zu thun, auch wurde durch Trompeten-Schall ausgerufierj, daß wer etwas von Brieffschafften oder andern Sachen des Oppenheimers hatte, solches auf die Schranne zum kayserl. Stadt- und Land-Gericht zu bringen, und damit pardonirt werden solte, worauff der Tumult ein Ende hatte. Weil auch alle Geistliche das Volck auf den Cantzeln ermahnten, das Geraubte wieder zu geben, ward ein großes wieder gebracht, nichts desto weniger rechnete man den Schaden des Juden auf mo.ooo fl." — Woher aber, so wird man fragen, diese entsetzliche Richterstrenge, dieser ganz erstaunliche Eifer der Staatsgewalt, diese Stellungnahme gegen die gesamte Bevölkerung und für den verhaßten Paria? Der Kaiser selbst erließ ein geharnischtes Mandat gegen die Judenkrawalle! Das kam daher, daß unter den geraubten und zerfetzten Briefschaften Oppenheimers sich viele den Kaiser betreffende Schriftstücke befanden, Akten von geheimen Transaktionen, Belege über Geschäftsabschlüsse, Forderungen und Quittungen, und wenn man auch einerseits über das Vorhandensein solcher Beweisstücke froh gewesen wäre, war man doch andererseits in großer Sorge, das Bekanntwerden der innigen Bindungen und Verpflichtungen von Kaiser und Reich an Oppenheimer zu verhindern. Was Oppenheimers Ansprüche an den Hof und das Reich betrifft, so hatte er kurz vor seinem Lebensende noch die Genugtuung, daß ihm und den Seineu vom Kaiser ein Patent erteilt wurde, das alle seine Forderungen und Anweisungen anerkannte. Weder die Hofkanzlei noch irgend eine Militär- oder Kameralstelle sollte, hieß es darin, Macht oder Recht haben, sie anzufechten. Oppenheimer habe es sich gefallen lassen müssen, daß man ihn mit Anweisungen auf 10 bis 12 Jahre hinaus vertröstete. In Ansehung seiner ,,m itso ungemeiner Treu geleisteten und zu Unserer auch des publici besten Nuz gereichenden und ersprießlichen Dienst" solle man ihm auch bei Eintreibung seiner Außenstände mit allen Mitteln an die Hand gehen. Nach seinem Tode, 1703, zeigte es sich sofort, daß mit seinem Kredit, der einzig auf seiner persönlichen Fähigkeit und Zuverlässigkeit geruht hatte, der Staatskredit Oesterreichs innig verflochten war. Oppenheimer war durch seine Beziehungen unangreifbar, durch seine Zähigkeit gefürchtet, durch seine Rechtlichkeit auch bei seinen Feinden geachtet und durch seine Wohltätigkeit bei seinen Freunden beliebt gewesen. Nun geriet sein Haus ins Wanken, da sein Sohn Emanuel nicht die Persönlichkeit war wie sein Vater und den Intrigen zur Recbtlbsmachung seiner Ansprüche ohnmächtig gegenüber stand. Aber auch der Staat geriet in eine schwere, wirtschaftliche Krisis, die fast zu einem Bankrott geführt hätte. Die Gläubiger Oppenheimers waren nun die des Kaisers, da doch so viele seiner Schuldurkunden des Kaisers Siegel und Unterschrift trugen, und sie wollten sich auf kein Geschäft mit dem Fiskus einlassen, bevor sich die Regierung zu Oppenheimers Verpflichtungen bekannte und sichere Bürgschaften für ihre Lösung treffen wollte. Das Verkehrteste war die Maßnahme, über Oppenheimers Nachlaß den Bankrott zu erklären. Ueberall stockte mit einem Schlage das Geschäft, niemand wollte Oesterreich einen Heller leihen. Das Wechselgeschäft lag völlig darnieder; das bare Geld mußte aus Oesterreich ausgeführt werden. Man erblickte in dem Vorgehen der Regierung einen Wort- und Treubruch. Des Kaisers nächste Umgebung, Prinz Eugen, Graf Starhemberg, Ludwig von Baden, Obrist-Kriegskommissär Baron Martini, hielt nicht mit der schärfsten Kritik zurück. Um Oppenheimers Gläubiger zu beruhigen, blieb nichts übrig, als seine Forderungen für liquid zu erklären. Ferner wurde bis zur Eintreibung seiner Anweisungen in den Erbländern allen Beteiligten ein Moratorium bewilligt. Eine Schuld, die mit dieser Angelegenheit in Zusammenhang stand, sollte bis auf weiteres nicht klagbar sein — ein unhaltbarer Rechtszustand, zumal jeder Schuldner sich auf irgendwelche Beziehungen zu Oppenheimer zu berufen wußte. Die Gründung einer Girobank, an die nach einer Bestimmung des Kaisers die jüdischen Gläubiger von ihren in die Affäre verwickelten Schuldnern gewiesen wer. den durften, erwies sich als ein Mißgriff, denn sie war sogleich von Oppenheimers Anweisungen überflutet, die die Fundierung der Bank weit überstiegen. Ein kaiserliches Edikt vom 14. April 1704, unter dem schwulstigen Titel ..Des Juden Opoenheimers und dessen Manquements interessirteu activ und passive Praetensionen betreffend" bestellte einen eigenen unabsetzbaren Gerichtshof (Judicium deler^atum), der mit abgekürztem Verfahren sämtliche Akzepte Opoenheimers von seinem ersten Geschäft mit der Hofstellc bis zu seinem Tode prüfen sollte. Zudem drohte nun, wo Oppenheimers Provian. tierungsgenie fehlte, den Armeen gegen Frankreich 15

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.