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Wiener jüdisches Familienblatt · 1934-07-01 · 9 (Juli 1934) · p. Seite 2

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Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
2 (1934)
Issue
9 (Juli 1934)
Date
1934-07-01
Page
Seite 2 (sequence 4)
Language
German
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*U?t* Juden und da* 'Vateüand Es gibt viele jüdische Spezialitäten. Eine d,er: eigenartigsten, man möchte sagen bodenständigsten dieser Besonderheiten, über welche wir Juden verfügen, ist die Betonung der Vaterlandstreiie jüdischer Staatsbürger mit dem unausgesprochenen, manchmal' sogar auch ausgesprochenen Beisatz, daß die „anderen" Juden dieser Vaterlandstreue entbehren, weil sie nicht „gläubig" sind oder weil sie nicht im bestimmten Sinne „gläubig" sind oder weil sie „nur" jüdisch sein wollen und daher sich von ihren anderen Mitbürgern doch unterscheiden „müssen". Ueber Unterscheidungen soll man nicht streiten, da sich — Gott sei Lob und Preis — alle Menschen unterscheiden, denn sonst könnten wir es in dieser Welt vor Langeweile nicht aushalten. Warum abier Unterscheidungen immer auch Wertunterschiede und wechselseitige Verdammungen beinhalten müssen, ist nicht einzusehen. Denn es gibt Dinge, die für Wertunterschiede keine Eignung aufweisen, zum Beispiel die Einstellung zum Vaterland. In diesem Falle kann man einen betonten Wert unterschied als Denunziation auffassen, die religiösen Menschen schlecht ansteht. Was ist des Juden Vaterland? Das Land, dem er als Staatsbürger angehört. Diesem Staate gegenüber hat er oder sein Vorfahre Treue gelobt und er hat das Gelöbnis zu halten. Es ist dabei völlig gleichgiltig, ob sich der jüdische Staatsbürger zur jüdischen Nation oder zur mosaischen Religionsgemeinschaft und zu einem anderen — zum deutschen, cechischen, ungarischen, jugoslavischen — Volke bekennt. Er ist Bürger des Staates, dem sein Treuebekenntnis gilt oder gegolten hat. Es gibt Juden, die seit Generationen innerhalb der heutigen österreichischen Staatsgrenzen leben. Es gibt aber auch Staaten, die erst seit kaum zwei Jahrzehnten bestehen. Mußte der Jude der cechoslovakischen Republik die Vaterlandstreue bekennen, als der Staat in seiner gegenwärtigen Gestalt entstanden war, so war er in der gleichen Lage wie seine deutschen oder katholischen oder ungarischen oder protestantischen oder polnischen oder cechischen Mitbürger, ein Bürger eines unter dem Jubel der cechischen Nation neu entstandenen Staates, er, der Jude, wie der Andere, der Ceche, oder wie der Andere, der Katholik. Der religiöse Jude fühlt sich religiös mit den Juden außerhalb seines Vaterlandes verbunden, wenn er wirklich religiös ist. Der nationale Jude fühlt sieh in historischer Ueberlieferung mit den Juden auch außerhalb seines Vaterlandes verbunden, wenn er sich seinei jüdischen Abkunft bewußt ist. Wozu die Unterscheidung auf der Ebene der Vaterlandstreue? Der katholische Priester untersteht in religiösen Dingen, in seinem Berufsleben der überstaatlichen kirchlichen Gewalt. Wer wagt es, seine Vaterlandstreue anzufechten? Es gibt deutsche Oesterreicher, die seit Generationen in Oesterreich beheimatet sind und über die neuösterreichischen Grenzen nie hinausgekommen sind. Ihre Liebe zum österreichischen Vaterland ist aber manchmal ganz bedeutend geringer, als die eines Tegetthoff, der aus Westdeutschland stammte, eines Lorenz von Stein, der aus dein nördlichsten Deutschland kam, eines Freiherrn von Vogelsang, der Wahlösterreicher war. Die preußische Vaterlandstreue eines Adolf Hitler, eines Oberösterreichers von Geburt, ist bekannt. Er bekannte sich nicht zu Oesterreich, sondern zum Norden deutscher Zunge und er wurde Bürger seiner Wahlheimat und ihr Führer. Die rumänische Dynastie ist ein deutsches Fürstenhaus und sie hat sich im Weltkriege gegen Deutschland gestellt. Ihr Vaterland war Rumänien. Friedrich der Große war kaum der deutschen Sprache mächtig, er liebfc nur die französische Sprache. Er war trotzdem der Vorläufer Adolf Hitlers. Diese Tatsachen sind uns Juden selten genügend geläufig; warum wundert es uns, wenn die Anderen sie vergessen, sobald sie von uns Juden sprechen? Jeder kehre vor seiner eigenen Türe, aber nicht gegen die Türe seines Nächsten. Das Bekenntnis zum Vaterland ist mehr als eine Selbstverständlichkeit, es ist eine Notwendigkeit des menschlichen Lebens. Ein Mensch, der kein Vaterland hat, ist ebenso zu beklagen, wie ein Mensch, der es hat, es aber nicht aus reiner Seele liebt. Nie darf man einem Juden die Gewissensfrage stellen, ob er sein Vaterland lieben dürfe! Er hat das Menschenrecht auf diese Liebe, auf die volle, uneingeschränkte, innige Liebe, weil ihm sonst etwas fehlt, was er einfach zum Leben braucht wie Wasser und Brot. Es ist eine Grausamkeit schlimmer Art, eine Unmenschlichkeit, an dem „Recht" zur Vaterlandsliebe zu mäkeln. In Oesterreich gab es jüngstens eine Besonderheit iiichtjüdischen Ursprungs. Man wagte es, alles Oesterreichische als „jüdisch" zu besnötteln, soweit es nicht gänzlich judenrein war. Die Bespöttelten machten es sich sehr einfach: sie fanden es unbequem, wenn wir Juden uns zum Vaterland offen bekennen wollten, v ei! diese Offenheit das Spötteln ermöglichte. Da gab (s Juden, die daraus die Folgerung zogen, eben nicht zu bekennen, und es gab Juden, die sich um das; Spötteln nicht kümmerten und betont bekannten. Aber niemand fand den erlösenden und so einfachen Weg, die Freiheit des Bekenntnisses einfach zu fordern. Denn das Bekenntnis zum Vaterland ist eine Selbstverständlichkeit, eine Bürgerpflicht. Die Bürgerpflicht freudig zu erfüllen, das ist das offene Bekenntnis zum Vaterland. Wer darf solche Freude stören? Nur die Verleumdung. Wer sich gegen eine Verleumdung nicht offen und 2

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