Wiener jüdisches Familienblatt
- Journal
- Wiener jüdisches Familienblatt
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- 8 (Juni 1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- Seite 9 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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t u r, aber kein Volk o Ii n e Religion finden kann. Die neueste Forschung bestätigt diese Tatsache an Wunderten von Beispielen und stellt fest, daß Religion einem unausrottbaren Bedürfnis der Menschheit entspricht, mag auch die bekenntnismäßige Form (Kirche und Lehre) bei den einzelnen Völkern und Rassen ganz unglaubliche Verschiedenheiten aufweisen. Aber d e r. G r un d geda n ke, A bh ä n gi gk e i t v 0 n irgendeine m höhere n W e s e n, B i nd u n g irgendwelcher Art an die Uebern a t u r, ist allen Völkern seit je innewohnend. Wäre diese Naturanlage nicht von vornherein allen Völkern innerstes Bedürfnis, dann wäre es unerklärlich, wie sich auch bei den entlegensten Völkern und Stämmen, die durch Jahrhunderte hindurch ohne irgendwelche Verbindung mit der anderen Umwelt waren (Völker, von deren Existenz man nicht einmal eine Ahnung hatte), dann wäre es völlig unerklärlich, wie diese Völker von sich selbst aus Religion haben konnten. Weiters ist es Tatsache, daß Religion nicht bloß bei armen Völkern zu finden ist, sondern da,ß wir sie auch bei den mit Schätzen der Natur und Kultur überreich bedachten Völkern aller Zeiten finden. Zudem müssen wir bei jedem einzelnen Volk wieder (nach ehrlicher Untersuchung) die Feststellung machen, daß nicht bloß die Armen Religion haben*, sondern auch die Reichen und Outbemittelten, bei denen also nicht die „Not beten lehrt". Wir brauchen nur an die großen Stiftungen für religiöse und soziajkaritative Zwecke denken, welche gerade von Wohlhabenden aller Völker aus religiösen Erwägungen heraus gemacht wurden und werden. Doch nun, wir wollen ja Lenins Ansichten über die Religion kennen lernen. Also hören wir weiter, was der Abgott Rußlands sagt. Die Wertung, welche Lenin der Religion angedeihen läßt, findet ihren drastischen Ausdruck in dem Satze (a. a. O., S. 16): „Die Religion ist eine Art geistiger Fusel, in dem die Sklaven des Kapitals ihr Menschenantlitz, ihre Ansprüche auf eine halbwegs menschenwürdige Existenz ersäufen." Wer solche Ansichten vertritt, muß natürlich alles versuchen, um jede Religion aus den Herzen des Arbeiters zu reißen. Lenin versichert uns (ebd.), daß der moderne Fabriksarbeiter mit „Verachtung die religiösen Vorurteile" von sich wirft und sich ein „besseres Diesseits" erkämpft, welches durch den „religiösen Nebeldunst" zum Schaden des Arbeiters verhüllt wird. Religion muß nach Lenin für den Staat zur »Privatsache" erklärt werden. Lenin betont nachdrücklich diese Trennung von Religion und Staat und hat auch unter diesem Gesichtspunkt das Verhältnis des russischen Staates zur Religion geregelt, allerdings mit solcher Hinterhältigkeit, daß nun dieser Staat ohneweiters imstande pst, jede religiöse Betätigung als »staatsgefährlich" und als „Sabotage des Fünfjahrplanes" zu unterbinden, beziehungsweise zu verfolgen und zu strafen. Bei der Behandlung der verschity denen Formen des Gottlosenkampfes werden wir darüber aufschlußreiche Beispiele beibringen. Hier soll nur vermerkt werden, daß sogar jedes Religionsbekenntnis, sei es nun orthodoxer, katholischer, jüdischer oder islamitischer Prägung, gleicherweise verfolgt wird. In den Spottbildern und religionsfeindlichen Büchern Rußlands werden gleicherweise Allah, Jehova und Jesus Christus, Priester, Rabbiner und glaubenstreue Anhänger aller Bekenntnisse in den Kot gezerrt. Es gibt da absolut keine Ausnahme oder „mildere Behandlung". Mit gleicher Wut werden die Veranstaltungen aller religiösen Bekenntnisse verfolgt, die heiligen Bücher aller Glaubensrichtungen konfisziert und verbrannt. Der kommunistische Staat g1 e h t gleichermaßen unerbittlich g'egen alle Bekenntnisse vor. Das ist nach Lenin selbstverständlich. Ausdrücklich erklärt er (an a. O., S. 17): Der Staat soll mit der Religion nichts zu tun haben, die Religionsgemeinschaften dürfen mit der Staatsmacht nicht verknüpft sein. Jeder muß vollkommen frei sein, sich zu jader beliebigen Religion zu bekennen, oder auch gar keine Religion anzuerkenen, d. h. A t h ei s t z u s e I n, was ja in der Regel jeder Sozialist auch ist. Irgendwelche nach religiösen Bekenntnissen sich richtende Unterschiede in den Rechten der Staatsbürger sind völlig unzulässig. Selbst die Erwähnung der Konfessionszugehörigkeit der Staatsbürger in offiziellen Dokumenten muß unbedinßt ausgemerzt werden. Keine Zuwendung an eine Staatskirche, keine Zuwendung von Staatsmitteln an kirchliche und religiöse Gemeinschaften, die vielmehr völlig freie, von den Behörden unabhängige Vereinigungen gleichgesinnter Bürger werden müssen." Lenin hat diese Sätze bereits im Jahre 1905 geschrieben. Als er dann 1917 zur Macht kam, hat er diese seine Meinung von damals nicht nur nicht abgeschwächt, sondern sie — frei von Hemmungen — in der Gesetzgebung des Staates noch schärfer zum Ausdruck gebracht. Allerdings hat er seine Pläne hinsichtlich der Religionsbekenntnisse und Kirchen in taktisch kluger Weise nur Schritt für Schritt durchgeführt. Lenin hat den „Irrsinn des religiösen Glaubens" (a. a. O., S. 19) systematisch zurückgedrängt. Sein Wort: „Wir müssen gegen die Religion ankämpfen. Das ist das ABC des gesamten Materialismus, folglich auch des Marxismus" (a. a. ()., S. 26) konnte er damals, als der Marxismus alle Macht dieses Riesenreiches in die Hand bekam, mit aller Wrllkür wahr machen. Als dann die staatlichen Grundlagen für den Atheismus geschaffen waren, konnten sich Staat und Gottlosenarbeit zum unzertrennlichen Bunde vereinigen, was umso leichter ging, als ja in beiden Lagern dieselben Menschen an der Spitze standen. Schon auf dem zweiten allrussischen Kongreß vom 26. Oktober bis 8. November 1917 wurde der kirchliche Landbesitz, alle Güter, das gesamte lebende und tote Inventar des Kirchenbesitzes ohne jegliche Entschädigung enteignet und teilweise gleich f ü r d i e Z w ecke der Gottlosen bereit g e s t e 111. Am 23. Jänner 1918 erging dann das „Dekret des Rates der Volkskommissäre über die Treu n u n g von Kirche und Staat und von Schule u n d Kirche". Darin wurde u. a. bestimmt: 1. Die Kirche wird vom Staate getrennt. 2. Es ist in den Gebieten der Republik verboten, irgendwelche örtliche Gesetze oder Vorschriften 9