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Wiener jüdisches Familienblatt · 1934-05-01 · 7 (Mai 1934) · p. Seite 4

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Journal
Wiener jüdisches Familienblatt
Volume
2 (1934)
Issue
7 (Mai 1934)
Date
1934-05-01
Page
Seite 4 (sequence 6)
Language
German
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das Schweigen über die Juden keinen Sinn, sondern birgt die große Gefahr, daß man ungesehen und unbeeinflußt und ungestraft die Juden benachteiligen kann, wo immer man will. Was hatten die Juden von ihrer Gleichberechtigung als Wähler, wenn sie nur mißbraucht wurden? Was hatten die Juden von der Möglichkeit, Mandate zu ergattern, wenn die jüdischen Mandatare von anderen Parteien abhängig waren und es sich angelegen sein lassen mußten, selbst die Judenhasser und Judenverächter zu spielen, um sich als Juden im nichtjüdischen Lager ungesehen wie sie meinten behaupten zu können? Was haben die Juden heute im autoritären Staate davon, daß man von ihnen nicht spricht, daß in der Verfassung von ihnen nicht die Rede ist? Daß sie sich auf nichts berufen können, daß sie keine Rechte haben, da ihnen keine verliehen wurden. Es zeugt von einer Verkennung des Wesens allgemeiner Verfassungs-Bestimmungen, wenn man glaubt, die Verallgemeinerung und Nichterwähnung „sichere'' die Rechte. Ja, wenn es keine Juden gibt oder sie nicht als Juden irgendwie erkennbar wären, dann kann man sie oder soll man sie nicht erwähnen. ..Gleichberechtigung--, wie die jüdischen Juristen in ihrer Verkleidung als jüdische Politiker sie verstehen, heißt „Nichterwähnung". Wenn man der jüdischen Bevölkerung diese Gleichung vorenthält, dann allerdings kann sie glauben, daß jede Erwähnung eine Benachteiligung bedeuten müsse. Kein Staat ist verpflichtet, gerade einen Juden auf bestimmte Posten zu berufen. Mit Gleichberechtigung hat dies nichts zu tun. Kein Staat ist verpflichtet, gerade Juden Konzessionen zu verleihen. Mit Gleichberechtigung hat dies nichts zu tun. Wenn aber festgelegt wird, daß vereinbarungsgemäß a u c h die Juden Oesterreichs die Möglichkeit zu erhalten haben, Berufe auszuüben, dann besitzen sie Rechte, auf welche sie sich berufen können. Gewiß, in Deutschland gibt es Sonderbestimmungen, welche den Juden ausschließlich Rechte n e h m e n. Damit ist aber nur bewiescn, daß es eben etwas anderes ist, w er etwas tut. Weil in irgendeinem Staate die Juden für rechtlos erklärt wurden, und zwar durch Diktat, nicht durch Vereinbarung, deshalb ist es sowohl denkbar, daß ein Diktat anderwärts anders verfährt, als vor allem, daß Vereinbarungen in einem Staate wie Oesterreich eben einen anderen Inhalt haben, vor allem dann, wenn es sich um Vereinbarungen handelt. Man hat nun sowohl die Christen, welche Vereinbarungen angeboten hatten, wie die Juden, welche sie begrüßt hatten, mit Steinen beworfen. Man ging noch weiter. Es wurde von den vereinbarungswilligen Teilen etwas Selbstverständliches unternommen. Man begann Besprechungen, die Klarheit darüber schaffen sollten, welche Vereinbarungen möglich wären. Es sollte also zunächst Klarheit geschaffen werden, damit dann beide Teile sich entscheiden können, ob sie Vereinbarungen schließen wollen oder nicht. Die Besprechungen wurden von Personen geführt, die keinerlei Legitimation zum Abschluß von Vereinbarungen in Händen hatten und entschlossen waren, auf eigene persönliche Verantwortung zur Klärung beizutragen. Dagegen wurde nun Sturm gelaufen mit der Begründung, man maße sich von „unverantwortlicher" Seite an, Verhandlungen zu führen. Den Sturm liefen Juristen, die doch wissen sollten, daß Vereinbarungen nur von befugten Vollmachtsträgern abgeschlossen werden können. Solche Vollmachtsträger sind vorläufig auf jüdischer Seite praktisch garnicht vorhanden, denn au ch der Vorstand der Gemeinde ist statutarisch zu solchem T u n nicht berechtigt. Es war denn auch in Aussicht genommen, dann, wenn sich aus den Besprechungen in maßgeblichen Punkten eine Uebereinstimmung ergeben sollte, das alte Projekt einer gemeinsamen publizistischen Tätigkeit aufzugreifen und die Oeffentlichkeit auf katholischer und auf jüdischer Seite zu informieren, um festzustellen, ob solche Uebereinstimmung auch einen Widerhall finden könnte. Wer kann es aber begreifen, daß mau sogar private Besprechungen verbieten wollte, also nicht nur eine Diskussion von Katholiken und Juden über die Judenfrage, sondern sogar private Unterhaltungen einzelner Juden mit einzelnen Katholiken, soferne sich solche private Unterhaltung um die „Judenfrage" drehen sollte. Es gibt eine Erklärung für diese Unbegreiflichkeiten und sie sei nicht verschwiegen. Die Verfechter der formalen „Gleichberechtigung", das heißt der Nichterwähnung der Juden, übersehen nämlich nicht die Unsinnigkeit ihres Standpunktes in der Gegenwart. Sie meinen aber, daß die Machtverhältnisse sich in absehbarer Zeit verschieben würden, so daß dann die ununterbrochene Nichterwähnung der Juden in Verfassung u n d in öffentlichen Vereinbarungen Früchte tragen könnte, daß eine Zeit kommen würde, in welcher die Juden u n g e sehe n und u nunterschieden sich überall bewegen können. In Wirklichkeit dreht sich der Streit also i:m Zukunftshoffnum>,cn. Die Kulisse ist in Shakespearemanier mit dem Wort „Gleichberechtigung" überschrieben und soll vom Publikum so gelesen und gesehen werden. Dahinter bergen sich Hoffnungen unbestimmter Art, die allerdings nichts anderes sind als e i n e völlige V e r k e n n u n g der Entwicklung. Die Zeit der Formaldemokratie ist vorüber, es kommt eine Zeit neuer Bindungen, eine Zeit der Stabilisierung der Kräfte, die Zeit einer Ordnung. Wer sich einordnen will, der wird eingeordnet werden können. Wer wartet und abseits steht, wird, w ie der Bundeskanzler gesagt hat, „nicht dabei gewesen sein". Der Bundeskanzler hat damit nicht die Juden gemeint, sondern die „nationalen Kreise in Oesterreich", aber wir Juden täten gut daran, diese Mahnung auch auf uns anzuwenden. Politik ist die Kunst des Möglichen; gute Politik kann mit „Voraussicht" übersetzt werden. Wer die künftige Entwicklung falsch einschätzt, k o m m t mit e r il i e R ä d e r. Wer die letzte Entwicklung gesehen hatte, sollte Gewissensbisse verspüren, ob er nicht auch weiter falsch rechnen könnte. 4

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