Wiener jüdisches Familienblatt
- Journal
- Wiener jüdisches Familienblatt
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- 3 (Jänner 1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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sondern auch Ordnung in die Judenfrage bringen. Es ist lehrreich, sich genau darüber zu informieren, was jene Antisemiten denken und wollen, welche solche Steigbügelpolitik betreihen. Ihr Argument ist in Wirklichkeit nur das Eine: die Juden verfügen über eine Macht ijm Staate, die im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl zu groß ist und die nicht kontrolliert werden kann. Diese jüdische Macht ist ,,geheim" (siehe die „Protokolle der Weisen von Zion", welche ein angebliches „Gcheim"-Protokoll über Komissionsverhandlungen zur Zeit des l. Zionistenkongresses in Basel 1897 enthalten) und wirkt mit geheimen Mitteln, um geheime Ziele zu erreichen, welche geheimgehalten werden, weil sie die Juden zur Macht über die anderen Völker 1' ü hrcn sollen. Der Antisemitismus der Massen hat als Triebfeder die Angst vor dieser „geheimen Macht" und wird sofort erschüttert, wenn sich der .lüde offen zeigt, wie er ist. Darum ist er nicht schwer, diesem Steigbügelantisemitismus der Massenangst und der Massendemagogen das Schwert zu entwinden. Es ist nur notwendig, den Einfluß der Juden auf die Führung der öffentlichen Agenden des Staates klar festzulegen und durchsichtig zu machen. Das ist die Grundforderung, welche man erheben muß, w enn man den Antisemitismus entwurzeln will. Wer immer sich der Mühe unterzieht, dem Antisemitismus nachzuspüren, wird zum Ergebnis kommen, daß er steht und fällt mit der Möglichkeit, den Massen Angst vor einer geheimen .Judenmacht einzuflößen. Man kann auch die Juden nicht zum Sündenbock erwählen, wenn jederzeit festgestellt werden kann, wo und wie die Juden Einfluß auf die Staatslührung nehmen. Es würde, wenn diese Grundfrage einmal geregelt sein wird, keine leichte Aufgabe sein, sich um einen neuen Steigbügel und um einen neuen Sündenbock umzusehen. Es kann aber kaum Sache der Nichtjuden sein, die Initiative zur Klärung dieser Frage zu ergreifen. Man begreife doch, daß die Abgrenzung der Einflußbereiche durch den Machthaber im konkreten Falle durch die Bundesregierung — nur so ausfallen könnte, daß den .luden überhaupt jeder politische Einfluß verwehrt wird. Eiegt es im Interesse der Juden, „keine" Verhandlungen zu führen, um „keinen Verzicht" zu leisten, damit dann den Juden jede Einflußmöglichkeit entzogen wird? Die jüdischen „Führer", welche mit dem falschen Pathos der Entrüstung erklären, sie würden „nie ihre Hand dazu hergeben, einen V erzicht durch ihre Unterschrift zu legalisieren", haben meines Erachtens allen Grund, ihr Pathos zu revidieren. E i n F (ihre r, d e r V e r a n t w o r tung e n a b lehnt, hat sich selbst abgelehnt. In Wirklichkeit besitzen die Juden keinerlei wie immer geartete politische V ertretung in Oesterreich und die nicht jüdischen Kreise konnten gerade deshalb mit Recht bisher feststellen, daß niemand legitimiert sei, im Namen der ganzen Judenschalt zu sprechen und zu verhandeln. Die Judenschaft Oesterreichs besitzt jedoch ausbaufähige Grundlagen einer Gesamtvertretung, die K ultusgemei n d e n. Es fehlt ihnen aber die rechtliche Kompetenz, als Gesamtvertretung der .Judenschaft zu fungieren. Wie bei der Ständeverfassung so auch hier. Die Auffassung der Judenschalt als religiöser Gemeinschalt hat die „Kultusgemeinde" geschaffen, welche als Kultusbehörde anerkannt ist. Der Ausbau der Kultusgemeinden zur „Volksgemeinde" steht im national-jüdischen Programm, aber die zionistische Mehrheit des Wiener Kultusvorstandes ist noch nicht entschlossen, die Kompetenz der Kultusbehörde zu erweitern, um neben religiösen Obliegenheiten und sozialen Aufgaben auch die Rechte und Pflichten einer jüdischen Gesamtvertretung zu verlangen und zu übernehmen. Es gilt, sie zu fordern und durchzusetzen. Niemand wird den Juden verwehren, sieh mit gesetzlicher Sanktion klar und ordnungsgemäß zu organisieren. Diese Kompetenzerweiterung könnte gesetzlich verankert werden, wenn sie von Seiten des Kultusvorstandes von der Bundesregierung gefordert würde. Die Tatsache, daß die Juden keine politische V ertretung besitzen, ist nicht w egzuleugnen. Die Notwendigkeit, eine solche V ertretung zu schaffen, besteht daher aufrecht, soferne die Juden ihre Interessen vertreten wollen. Wenn der Vorstand der Kultusgemeinde sich nicht entschließen sollte, für sich die Kompetenz zur jüdischen Interessenvertretung zu fordern, dann würde er damit nicht behaupten, daß sie überflüssig ist, sondern nur, daß ihm die parlamentarische Entschlußmöglichkeit mangelt, die Verantwortung für diese Aufgabe zu übernehmen. Versuche von politischen Vereinigungen, von privater Seite her den Juden eine politische Vertretung zu beschaffen, sind löblich und anzuerkennen. Aber diese Bemühungen haben nur dann einen realen Sinn und Wert, wenn sie darin münden, den Juden eine legale Gesamtvertretung zu erringen, die selbstverständlich nur auf der Basis der Kultusgemeinden und eines gesetzlichen Verbandes der österreichischen Kultusgemeinden gebildet werden kann. Auch die Bundesregierung hat nicht die Arbeiterkammern aufgelöst und eine Regierungsarbeiterkammer erfunden, um sie als Bestandteil einer künftigen Standesvertretung der Industrie zu verwenden, sondern sie hat Verwaltungskomimissionen für die bestehenden Arbeiterkammern normiert, um 4