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Jüdische Rundschau · 1908-11-20 · 13 (20.11.1908) · p. Seite 107

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IV (1908)
Issue
13 (20.11.1908)
Date
1908-11-20
Page
Seite 107 (sequence 7)
Language
German
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No. 13 LITERATURBLATT 107 lieh freilich des östlichen Mittelmeerbeckens und des Indischen Meeres verfolgt. Er weist die auffallende Aehnlichkeit aller dieser Erzählungen auf, die nicht unabhängig von einander sein können und richtet den Blick auf den grossen mythologischen Hintergrund, der der Naturanschauung seinen letzten Grund verdankt. So erscheint gerade das Seltsame am Jonabuche als etwas ganz Selbstverständliches, während, das so wenig Rätselhafte im Buche eben den wesentlichen Unterschied bildet gegenüber den geläufigen Erzählungen anderer Völker uit dem gleiclen Fischmotiv. \,Vor allem aber tritt erst bei solcher Zusammenstellung recht hervor, wie weit die israelitische Erzählung ihren Geschwistern aus der Völkerwelt an religiösem Gehalt überlegen ist.“ Das Buch, das einen sehr wertvollen Beitrag ebenso sehr zur altjüdischen Literaturgeschichte wie zur allgemeinen und vergleichenden Sagen- und Religionsforschung gibt, ist zugleich so leicht fasslich geschrieben und gibt dem Gegenstände eine so gefällige Form, dass es für den Laien ein Verg'ntigen ist, das Buch zu lesen und dem Forscher auf seinen mannigfachen Pfaden zu folgen. Jede weitere Forschung zum Jona Problem wird das so überaus reiche Material in Schmidts vortrefflichem Buche nicht überg'ehen oder übersehen können. Heinrich Sachse. Notizen Beibehaltung der Todesstrafe oder Abschaffung? Vom Standpunkt des religiösen Juden, des an den Vorschriften der Bibel festhaltenden Israeliten, sei heute diese Frage betrachtet und beantwortet. Seit langem und gerade wieder in letzter Zeit, mehren sich die Stimmen, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Ein Teil derselben steht auf dem Standpunkt, man nehme durch den Vollzug dem Individuum überhaupt die Möglichkeit, zu bereuen seinen Fehler, soweit möglich, gutzumachen und vor allem ein neues Leben zu beginnen, wenn ihm durch irgendwelche Begnadigung die Freiheit nach Jahren wiedergegeben wird. Andere wiederum vertreten den Gedanken, dass ein Mensch, und sei es auch nur das Gericht und durch dasselbe der Scharfrichter, nicht das Recht habe, vorsätzlich den Mörder zu töten, der ja ebendesselben Verbrechens angeklagt sei. Ein Teil der positiv kirchlichen Richtung verwirft auch die Todesstrafe, ein anderer aber steht gerade unter Hinweis auf die Bibel auf dem entgegengesetzten Standpunkte. Eines ist sicher, sowohl in der biblischen als auch in der talmudische'n Zeit waren Todesstrafen sehr selten. So .weist eine Stelle in Mi sch na M a k k o t h I, 9 darauf hin, dass man den Gerichtshof einen blutigen nannte, der im Laufe von 7 Jahren ein Todesurteil gefällt hatte und dass man ein solches Todesurteil nur höchstens einmal in 70 Jahren für entschuldbar fand. Sehen wir uns zum Aufbau unserer Betrachtungen das ganze Verfahren zur Aburteilung in ienen Zeiten an. Ein Geschworenengericht mit Laienrichtern gab es nicht. Man war auf dem Standpunkte, dass es lauter rechtsgelehrte Männer sein müssten, welche zum Urteil berufen werden könnten, weil juristischer Scharfsinn eher imstande wäre, irgendeine, wenn auch noch so geringe Lücke zu entdecken, die dem Angeklagten könnte zugute kommen. Das Kollegium bestand aus 23 Herren, die dazu sämtlich Familienväter sein mussten, weil man annahm, dass sie besser die menschlichen Regungen verstehen könnten. Das Bedeutsamste aber beim damaligen hohen Gericbjts- , hofe war die Bedingung zur Abgabe eines Todesurteils, dass zwei Zeugen der begangenen Tat vorhanden sein mussten; gab es für dieselbe nur einen, so durfte ein Todesurteil nicht gefällt werden, ja sogar das Geständnis des Angeklagten konnte nicht hinreichen. So lastete die ganze Verantwortung für den Urteilsspruch auf den Zeugen und sie mussten dieser umsomehr bewusst sein, als sie es waren, die das Todesurteil selber auch dann vollzogen. Denn, so lautete die Moral mit Recht, man müsse auch dem Mut haben, für die Wahrheit der

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