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Jüdische Rundschau · 1908-10-30 · 11 (30.10.1908) · p. Seite 83

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IV (1908)
Issue
11 (30.10.1908)
Date
1908-10-30
Page
Seite 83 (sequence 3)
Language
German
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No. 11 LITERATURBLATT 83. England verlassen mussten. Es wurde ihnen gnädig gestattet, bis zum November ihre Habe zu Geld zu machen, von dieser Zeit ab durfte kein Jude mehr auf englischem Boden angetroffen werden. Die Pfänder, soweit sie solche von christlichen Schuldnern besassen, mussten sie den Eigentümern ohne Anspruch auf ihre Forderungen zurückgeben. Fünf Hafenplätze wurden ihnen angewiesen und am 9. Oktober verliessen durch sie 16 500 Juden ihr altes Vaterland. Die grösste Zahl schiffte nach Frankreich, wo sie unter Philipp IV. anfangs gute Aufnahme fanden. Aber auch da war ihres Verweilen nicht lange, denn im nächsten Jahre befahl dieser ״Philipp der Schöne“, dass sie samt und sonders auch sein Land zu verlassen hätten. Ein Teil wanderte, wie die Geschichte berichtet, nach Deutschland, ein anderer nach Nordspanien aus, nur den Oft des Elends wechselnd, ein ewiger Jude. Und doch, nicht mehr auf sie, aber auf ihre Nachkommen leuchtete wieder der Geist der Freiheit, das Licht der besseren Erkenntnis. 1649 schüttelt das englische Volk die Macht der Kirche von sich ab, die Republik wurde ausgerufen, Oliver Cromwell zum Protektor der vereinigten Republik England, Schottland und Irland. Er brachte dem jüdischen Volke persönlich keine Feindschaft entgegen, aber konnte es beim englischen Volke noch nicht fertig bringen, eine Erlaubnis zur Wiederniederlassung zu erteilen. Die alten Anschauungen wurzelten noch zu tief. Erst als England die monarchische Verfassung zufolge der Nüchternheit der Bevölkerung wieder anerkannte und König Karl II. 1660—1685 die Regierung übernahm, änderte sich auch diese Meinung. Im Jahre 1663 führte der König den Verkauf der Aufnahmspatente ein und die Zahl der jüdischen Einwanderer vermehrte sich zusehends. Haus und Grundbesitz durften sie aber noch nicht erwerben und so wendeten sie sich dem aHridel zu. Ihm folgten auf dem Thron Jakob II. 1685—1688 und Anna 1702—1714, welche den Juden freundlich gesinnt blieben. Unter Georg II. 1727—1760 schien anfänglich die Emanzipation einen Schritt weiter zu gehen. Sowohl das Oberals auch das Unterhaus nahmen 1753 ein Gesetz an, wonach den Juden, die seit' 1663 in England mit ihren Familien wohnten, das Bürgerrecht erteilt werden solle; denjenigen, die erst 3 Jahre sässig waren, gab man das Bürgerrecht, mit Ausnahme des Rechtes, ein öffentliches Staatsamt zu bekleiden. Allein eine grosse Anzahl alter' Judenfeinde setzte es durch fortwährende Agitation durch, dass die Regierung dies zwar ■beschlossene Gesetz wieder ausser Kraft setzte; aber nicht lange mehr konnten die Ideale der Freiheit im englischen Volke bezwungen werden. 1830 wurden die Juden zu den Korporationen, 1833 zur Advokatur zugelassen. Im Jahre 1835 wurde ein Jude namens David Salomön Sheiif (Richter). 1845 ging ein Gesetz durch, nach welchem die Juden zu den Munizipalämtern befähigt erklärt wurden. Im Jahre 1846 fiel eigentlich die ■etzte Schranke, und die Emanzipation war völlig durchgeführt. Aber der Wortlaut der Eidesformel hinderte die Juden, den Schwur zur Ausübung eines öffentlichen Amtes zu leisten. Viermal nach-

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