Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- IV (1908)
- Issue
- 9 (4.9.1908)
- Date
- 1908-09-04
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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66 LITERATURBLATT No. 9 gemacht, in das neue Gemeindestatut Bestimmungen hineinzubringen um die Lasten von ihren Schultern, die die allerkräftigsten waren, abzuwälzen, dagegen ihnen d!i:e Möglichkeit zu bieten, auf Kosten der Gemeinde ihren Privatgottesdienst, dem sie aus Sport anhingen, erhalten zu lassen. Das geschah besonders, als der alte Vorstand sein Amt niedergelegt hatte. A. H. Heymann musste auf Verlangen seiner Angehörigen darauf verzichten, das Vorsteheramt, das ihn aufzureiben drohte, wieder anzunehmen und damit konnte die Gegenpartei es durchsetzen, dass wenigstens eine halbreformerische Mehrheit einzog. Ein Amt im Vorstand, das ihm die andern reformlustigen Vorstandsmitglieder zuweisen wollten, nahm Heymann ebenfalls nicht an, um nicht die Minorität zu bilden, auf die man sich als immerhin mitwirkend berufen könnte. Dagegen setzte er es durch ein am 29. Mai beim Polizeipräsidium eingereichtes Separatvotum gegen den Entwurf der Statuten der jüdisehen Gemeinde durch, dass dieses Statut in der Form nicht genehmigt wurde, die seinen reformstichtigen Autoren dazu dienen solllte, die Lasten für die Privatandachten in der Johannisstrasse* der Gemeinde aufzulegen, während die reichen Mitglieder der Reformgenossenschaft sich gleichzeitig dadurch von den allgemeinen Gemeindepflichten losmachen wollten. Dass der Versuch der Reformgenossenschaft, im Statutenentwurf für die Berliner Synagogengemeiinde durch eine Hintertür als jüdische Gemeinde und sogar mit Vorrechten anerkannt zu werden, scheiterte, wurde damit von grundlegender Bedeutung für die Gemeinde und aus diesem Grunde müssen wir dieses wichtige Aktenstück, das Heymann’sche Separatvotum, im Wortlaut mitteilen. Die damalige Vorstandswahl bedeutete das Ende der alten konservativen Entwicklung und. mit dem Eintritt der neuen Männer in den Berliner Gemeindevorstand begann jene angeblich liberale Herrschaft, die sich bis auf den heutigen Tag noch fortsetzt, und deren bewusste Tendenz dahin geht, die Jüdische Grossgemeinde immer mehr in die Richtung der Reformgenossenschaft zu führen. Dass ihre unbewusste Tendenz dadurch ebenfallls in dieselben Bahnen führen muss, welche die Nachkommen der Gründer der Reform bereits eingeschlagen haben, werden erst nichtjüdische Nachkommen klar einsehen. Immerhin ist es ein warnendes Zeichen am Wege, dass die Famißien sämtlicher Begründer der Reformgenossenschaft sich ausserhalb des Judentums befinden. Wenn Samuel Holdheim im Jahre 1857 rühmt, das sich niemand aus der Reformgemeinde taufen lasse, wenn er sie ,,eine Vereinigung gegen den Abfalll“ nennt, in der nur ein einziges Mal in d'en zwölf Jahren ihres Bestandes der Fall eines .Religionswechsels vorgekommen sei, eine Behauptung, die ihm sogar von Graetz kritiklos und gläubig, nachgesprochen wurde, so ist das Gegenteil der Fall. Die Nachkommen Simions und Karl Heymanns, Bresslers und Sterns, Bernsteins und Bendas