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Jüdische Rundschau · 1908-09-04 · 9 (4.9.1908) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IV (1908)
Issue
9 (4.9.1908)
Date
1908-09-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Literaturblatt der Jüdischen Rundschau Beilage zu Q ״Jüdische Rundschau' j ahrg.Xilh _ Jio. 36 iierausgegeben von Dr. Heinrich £oeve. f? Redaktion: BERLIN N. W. 52, Melanchthonstrasse 4. No. 9. Berlin, 8. Elul 5668 — 4. September 1908 Jahrg. IV Ans der Geschichte der Berliner Judenschaft. IV. Der nunmehr auch nach den Ansichten der preussiscben Regierung legitime Vorstand erhielt auf Grund seiner Bemühungen am 20. März 1853 durch Erlass vom Königlichen Polizeipräsidium die Mitteilung, dass die im Jahre 1848 angeordnete Suspension der Ausführungsmassregeln des Gesetzes vom 23. Juli 1847 aufgehoben würde und dieses nunmehr in seinem vollen Umfange zur Ausführung kommen solle. Bis dahin solle cÜer Vorstand unverkürzt die Gemeindegeschäfte leiten. Die Synagogengem!einde solle als ungeteilte Gemeinde im alten Umfange bestehen und die ,,gestellten Anträge wegen Bildung zweier Synagogtnverbände $51 Berlin“, die von den Reformgenossen weiter an die Regierung gerichtet waren, ״auf Grund dogmatischer Meinungsverschiedenheiten, sollen einer Prüfung und Erledigung nach Vollendung der neuen Organisation unterworfen werden.“ Für die Wahl dtas neuen Vor- Standes und der Repräsentanten kommen die Vorschriften des § 41 des Gesetzes vom 23. Juli .1847 zur Anwendung. Mit Recht wandte sich der Vorstand gegen die im Erlass ausgesprochene Absicht, das Judengesetz in seinem ganzen Umfange durchzuführen, da darin eine gegen diie Verfassung verstossiende bürgerliche Entrechtung der Juden gelegen hätte. Er durfte einen solchen Passus in dem Schreiben des Präsidiums nicht unbeantwortet lassen. Dagegen sträubte er sich keineswegs, nach den neuen! Bestimmungen die Gemeinde neu zu konstituieren, zu der jetzt ausser dem Konimunalbezirk Berlin noch die Judenschaften in Alt- und Neu-Moabit, auf dem Wedding, sowie in Köpenjick, Teltow;, Tempelhof, Marienfelde, Ruhlsdorf, Steglitz und Zehlendorf geschlagen wurden, während laut einer am 3. Juli 1854 ergangenen Regierungsbekanntmachung im .Ganzen zirka 60 in den Kreisen Teltow und Niederbarnim belegen'e! Ortschaften mit den dazugehörigen Feldmarken in diesem Sinne zur Berliner Synagogengemednde geschlagen und mit dieser zu einem Synagogenbezirk vereinigt wurden. Immerhin wurden seitens der Reformgenossen alle möglichen Versuche

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