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Jüdische Rundschau · 1908-08-14 · 8 (14.8.1908) · p. Seite 59

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IV (1908)
Issue
8 (14.8.1908)
Date
1908-08-14
Page
Seite 59 (sequence 3)
Language
German
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No. 8 LITERATURBLATT 59 regulativ unter dem 3. Oktober 1848 die Bestätigung versagt und den neuzuwählenden Vorstehern überlassen, in. welcher We:se sie sich den Behörden gegenüber legitimieren wollten. Auch weitere Anfragen und Gesuche um Auskunft und Entscheidung dessen es bei der ersten Mitteilung bewenden, so dass der Vorstand endlich eine Kommission aus 28 Gemeindemitgliedern zusammenberief, um ein Regulativ zur Wahl von Repräsentanten auszuarbeiten. Dies Regulativ wurde sämtlichen Gemefndemitgliedern zugesandt und zur Abstimmung über seine Annahme oder Verwerfung ein Termin auf den 20. Mai 1849 angesetzt. Mit überwältigender Mehr- Tieit angenommen wurde das Regulativ der Repräsentantenwahl und dann der aus dieser hervorgehenden Vorstandswahl zu Grunde gelegt. Der nunmehrige Vorstand bestand ausser dem ersten Vorsteher Banquier Aron Hirsch Hey mann, aus Buchhändler Adolph Ash er, Kaufmann Jean Ben da, Major Meno B u r g, Kaufmann Harry Jacob, Kommerzienrat Philipp Meyer und Kaufmann Michael Salomon. Vorsteher der Repräsentantenversammlung wurde Dr. M. Veit und dessen Stellvertreter J. W. Meyer. Die Behörden wurden von der Wahl in Kenntnis gesetzt, erhoben weder Bedenken noch bestätigten sie sie und traten mit dem neuen Vorstande in den alten Geschäftsverkehr, so dass die Anerkennung implicite geschah. Als aber der Vorstand im Jahre 1850, am 17. April das Polizeipräsidium zu einem geschältliehen Akt um ein Legiitimatiönsattest ersuchte, kam ״an den Vorstand der hies'gen Jüdenschaft“ unter dem 1. Mai 1850 der Bescheid, dass das Polizeipräsidium sich nicht für befugt erachte, ein solches auszustellen. Es folgte nun ein lebhafter Schriftenwechsel zwischen dem Vorstände einerseits und der Regierung und dem Polizeipräsidium anderseits, über die Anerkennung der Rechtmässigkeit des Vorstandes. Mit Recht vermutete der Vorstand, dass hinter diesen plötzlich aufgetauchten Bedenken die Versuche der Reformgenossenschaft stünden, die als besondere Reformgemeinde anerkannt Sein wollte, wrährer!d das neue Jud'engesetz nur eine einzige Synagogengemeinde für jeden Ort vorsieht und zu BerFn sogar in der Ausführung ein weiter Bezirk mit einbezogen wurde. Was sich nämlich in der Gemeinde fortschrittlich nannte, war es keineswegs in politischer Beziehung. Denn die angebliche Reform sollte ja nur den Weg für die einzelnen Reformer ebnen, im Christliehen Staate ohne Hindernisse zu äusserlichen Ehren zu gelangen. Freiheitlicher Sinn war nur bei den Konservativen vorhanden, die das Judentum erhalten und mit Kultur und Bildung durchtränken wollten, Der bildungsfreundliche A. H. Heymann vertrat mit seinen Kcillegen im Vorstande denjenigen Fortschritt, der den Bestand de י Judentums unter keinen Umständen antasten lassen wollte. Und so wurden er und seine Amtsgenossen von den reformsüchtigen Geg- ״ern in jeder Weise angegriffen. Es ist ein besonders rühmendes Zeugnis, dass sie sich dadurch nicht abhalten Hessen, Missbräuche

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