Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- III (1907)
- Issue
- 19/20 (20.12.1907)
- Date
- 1907-12-20
- Page
- Seite 160 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/8295971-9046061-8238395--622-8190237- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
0 LITERATURBLATT No. 19/20 Kassensachen der Rayahkörperschaft zusteht. Die Mitglieder des Laienkonseils werden gewählt durch eine Versammlung von siebzig Notabein, deren Wahl wieder aus einer Abstimmung sämtlicher Steuerzahler nervorgeht. Mit Rücksicht auf die zahlreichen jüdischen Einwohner nichttürkischer Staatsangehörigkeit ist ferner noch ein G e m e i n de k 0 n s ei 1 von zwölf Mitgliedern ohne Unterschied der Untertanenschaft ins Leben gerufen worden, der ebenfalls aus der allgemeinen Abstimmung der für die Gemeinde Beiträge steuernden Israeliten hervorgeht. Obwohl derselbe den Landesbehörden gegenüber keinen offiziellen Charakter besitzt,, ist er doch mit der Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten betraut, namentlich beaufsichtigt er die Tätigkeit des Laienkonseils, sowie im allgemeinen alle frommen jüdischen Stiftungen, Schulen und Hospitäler. Die in der Mitte des achten Jahrhunderts in Babylonien gegründete jüdische Sekte der K a r a i t e n , welche den Talmud verwerfen und nur den Buchstaben des Pentateuchs anerkennen, genoss einst eine besondere Gemeindeverfassung, verschwand aber später grösstenteils aus der Türkei. Erst in neuester Zeit zeigen sich ihre Anhänger in Konstantinopel wieder rühriger. Nachdem Sultan Abdul Medschid 1840 ihrem Oberhaupt die Erlaubnis zur Anfertigung eines besonderen amtlichen Siegels erteilt hatte, erkannte ein Irade Sultan Abdul Hamids vom 12. August 1316 — 25. August 1900 ihr Oberhaupt als selbständiges Dschemaat baschi für Konstantinopel und die Provinzen ausdrücklich an und räumte ihm die gleiche Stellung wie.den übrigen ruesai ruhanie ein; - die Führung des amtlichen Siegels zu Verwaltungsangelegenheiten, sowie zur Beurkundung von Sachen des Familien- und Statusrechtes wurde ihm׳ dabei besonders bestätigt. In den grösseren ׳Städten und namentlich in Salonik lebt ferner, ebenfalls in eigener Organisation, eine kleine Anzahl von Nachkommen spanischer Juden, welche von den Türken Dönme’s oder Meemins (Konvertiten) genannt werden. Sie bekennen zwar äusserlich den Islam, gehen jedoch mit den übrigen Muhammedanern keine Ehen ein und huldigen, nach glaubwürdigen Mitteilungen, im geheimen ihrem׳ besonderen Kultus. Sie dürfen daher ebensowenig den Muhammedanern als den rechtgläubigen ־Juden zugezählt werden. Bei ihrer ängstlichen Vermeidung alles dessen* was den wahren Charakter ihres Glaubens verraten würde, ist es schwer, denselben zu erkennen. Vielleicht wirft ihre innere Uneinigkeit ein Licht darauf. Da sie nämlich in drei Sekten zerfallen (die sogenannten Berberi’s, Traschi’s und Terpusehi’s), welche sich gegenseitig in gleichem Masse verabscheuen und verfolgen, wie sie die orthodoxen Juden verketzern und von diesen verketzert werden, ist wohl anzunehmen, dass die Dönme’s von solchen Juden abstammen, für die sich die israelitische Messiasidee in ihren verschiedenen Sektenstiftern verwirklicht hat. In der Tat knüpft sich die Entstehung der grössten der drei Döntne-Gemeinden an die Person des Sabathai-Sevi, welcher im Jahre 1866 als Messias auftrat, später aber dem ihm angedrohten Tode durch den Pfahl entging, indem er den Islam;annahm.