Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- III (1907)
- Issue
- 4 (15.2.1907)
- Date
- 1907-02-15
- Page
- Seite 30 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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30 LITERATURBLATT No. 4 4. Frage. Sind die Franzosen in den Augen der Juden ihre Brüder oder Fremdlinge? Da der Sanhedrin anerkennt, wie es die Versammlung getan hat, dass die Franzosen und Juden Brüder sind, so wird er den Grundsatz aufstellen, dass die Juden Brüder der Einwohner aller Länder sind, in denen man ihnen nicht allein Duldung, sondern auch Schutz gewährt, und in denen sie alle Vorrechte geniessen, welche mit dem politischen und bürgerlichen Leben verbunden sind. Er soll die Verschiedenheit hervorheben, welche in dieser Beziehung in der französischen und italienischen Gesetzgebung und der der andern Länder besteht. 5. Frage. Welches sind die Pflichten, die ihnen in dem einen und dem andern Fall das Gesetz den Franzosen gegenüber vorschreibt, die nicht von ihrer Religion sind? Die Antwort auf diese Frage ist eine Folge dessen, was eben gesagt worden ist. 6. Frage. Betrachten die in. Frankreich geborenen Juden, welche vom Gesetz als französische Bürger behandelt werden, Frankreich als ihr Vaterland? Sind sie verpflichtet es zu verteidigen, den Gesetzen zu gehorche« und allen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nachzukommen? — Der Sanhedrin muss erklären, dass die Juden Frankteich verteidigen müssen, wie sie Jerusalem verteidigen würden, weil sie in Frankreich behandelt werden wie sie in der heiligen Stadt behandelt würden; dass sich nur die Hälfte der Rekruten in jedem Jahr loskaufen darf, und dass die andern persönlich dienen müssen. 7. Frage. Wer ernennt die Rabbiner? — Der Sanhedrin muss beschliessen, von wem die Rabbiner ernannt, von wem sie organisiert und bezahlt werden sollen; und er muss einen Rabbinerrat in Paris einsetzen, dessen Mitglieder als Obere und Aufseher der Juden angesehen werden sollen. Dieses Komitee, das in Paris seinen Sitz hat, kann Rabbinerkomitee heissen, odier jeden andern Namen haben. 8. Frage. Welche polizeiliche Gerichtsbarkeit üben die Rabbiner unter den Juden aus? Welche gerichtliche Polizei üben si'e unter ihnen aus? 9. Frage. Sind die Formen der Wahl und die Polizeigerichtsbarkeit durch das Gesetz der Juden bestimmt, oder sind sie nur durch das Herkommen eingeführt? Der Sanhedrin soll die 1nötigen Regfemente entwerfen, die Formen bei der Wahl der Rabbiner, deren Verrichtungen, Gerichtsbarkeit usw. bestimmen. 10. Frage. Gibt es Berufsarbeiten, welche den Juden durch ihr Gesetz verboten'sind? 11. Frage. Verbietet das Gesetz den Juden, ihren Brüdern gegenüber Wucher zu treiben? 12. Frage. Verbietet oder erlaubt es ihnen, den Fremden gegenüber Wucher zu treiben? — Der Sanhedrin soll den Wucher den Franzosen gegenüber verbieten, sowie gegen die Einwohner aller Länder, in denen die Juden zum Genuss des bürgerlichen