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Jüdische Rundschau · 1906-06-15 · 12 (15.6.1906) · p. Seite 101

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
II.1906
Issue
12 (15.6.1906)
Date
1906-06-15
Page
Seite 101 (sequence 5)
Language
German
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No. 12 LITERATURßLATT 101 voller Justizirrtum ist begangen worden ■— ihn zu sühnen ohne Ansehen der Person ist unabweisbare, sittliche Pflicht“. Die Erfüllung dieser Pflicht wirkt schon in sich selbst läuternd; man wird; an Jakob Burckhardts Wort (aus den Betrachtungen׳ über Glück und Unglück in der Weltgeschichte) erinnert: ״Das herrschende Böse hat eine hohe Bedeutung; nur neben ihm gibt e:s ein uneigennütziges Gutes.“ Dem hochherzigen Verteidiger des ungerecht Verurteilten wird niemand das Gefühl verkümmern wollen, dass er über den Einzelfall hinaus der Gerechtigkeit gedient habe, besser als ihre bestellten Hüter und Pfleger. Und doch: die Kritik darf nicht schweigen gegenüber dem besprochenen Buch! als Ganzem, darf nicht die schweren Bedenken darüber unterdrücken;, dass der bekannte Berliner Kriminalist v. Liszt im Vorwort die Wirkungen der Nussbaum’schen Verteidigumgsschuift in eine falsche Richtung zu lenken versucht hat.“ — — ״Soll deshalb die Meinung die sein, dass nach dem Studium des Nussbaum’schen Buches die: österreichischen Kriminalisten an ׳eine Reform ihres Strafprozesses gehen müssten, durch die Staatsanwälte, Justizminister, Gerichtsärzte, Anwälte. Geschworene und Zeugen für die Zukunft an der gemeinschaftlichen Verübung von Justizmorden gehindert würden? Wie man um die Möglichkeit einer falschen! und doch vom Richter als wahr angesehenen Zeugenaussage herumkommen will, solange man überhaupt im Prozess die Zeugenaussage als ein Beweismittel verwenden lässt, das weiss ich nicht; auch die allerneues,te Kriminalistenschule hat mit ihren sämtlichen Hilfswissenschaften noch keine mechanische Wage erfunden, auf die mau die Zeugenaussage zur Prüfung ׳ihres Wahrheitsgehalts legen könnte. Und wenn die Lehren des Hilsnerprozesses den Zeugen verdämmen und unmöglich ■machen!, wie sollen die anderen Prozesspersonen, wie sollen die Geschworenen vor ■ihnen bestehen? Nein, nicht die Institutionen ׳sind ds. die Nussbaum mit seinem J’aocuse trifft und die: der Leser seines Buches richten muss, sondern die Menschen, das Volk, den Pöbel, der die Justiz beherrscht, weil ihre Organe ihm zugehören. Dagegen gibt es nur einen Schutz: dass die Richter auf eine Höhe gestellt werden, in der das ׳ewig gleiche Barrabasgeschrei verhallt. Um diese Höhe werden wir die! englischen Richter noch lange beneiden müssen.“ Die ÖSTERREICHISCHE WOCHENSCHRIFT bemerkt in einer Nachschrift der ■Redaktion hierzu u. a.: ״Der geehrte Verfasser des׳ vorstehenden Artikels, welchen wir der FRANKFURTER ZEITUNG entnehmen, meint somit, dass an dem Verbrechen, welches gegen Hilsner begangen wurde,, lediglich ,״das Volk, der Pöbel, der die: Justiz beherrschte,,“ die Schuld trage. Das stimmt aber nicht mit jenen Mitteilungen, welche der Landtags- und Reichsratsabgeordnete Ernst Schneider aus der Fülle seiner eigenen Erlebnisse über den Prozess Hilsner der Oeffentlichkeit vertraut hat. In der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 5. November 1904 nahm Schneider so׳fort nach! Eröffnung das Wort. Er klagte über die ״Verfolgungen“ und ״Provokationen“. denen er seitens der Juden ausgesetzt sei. und als Ursache dieser angeblichen Verfolgungen führte er nach der offiziellen Landtagskorrespondenz u. a. folgendes wörtlich an: ״W eil ich׳ den Juden nicht 11 a c h g e g e b ׳e n h a b ■e und -e s dem Minister Ruber u n - möglich gemacht 1! a b e . den P o 1 n d >e r R i t u a 1 m 0■ r d und andere Ritualmorde t o t z u s c h w e i g e n,“ Herr Schneider erklärte somit, dass, die Juden ihm einen Hass nachtragen, weil ihnen die Tatsache bekannt sei, dass der ehemalige J u s t i׳ z m i n 1 s t e r D r. Ignaz Edler von R u b ׳e r ״ während dessen Amtsführung sich die Polnaer Affäre abspielte., in Uebereinstimmung mit dem diie^Vorerhebungen leitenden Polnaer Bezirksrichter Reichenbach für die■ Einstellung des Verfahren s, gegen Hilsner war, dass er aber an dieser Absicht durch irgend

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