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Židovská ročenka pre Slovensko · 1940-01-01 · 5700 (1940) · p. Seite 100

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Židovská ročenka pre Slovensko
Volume
5700 (1940)
Date
1940-01-01
Page
Seite 100 (sequence 116)
Language
German
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IRI
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gemeinschaftlich zu verzehren. Diese Anklage wurde zuerst besonders gegen die ersten Christen geführt und diese heidnische, mit besonderer Vehemenz gegen die ersten Christen geführte Anklage wurde zum Ursprung der sogenannten Ritualmord-Anklagen. Kaum nahm Rom das Christentum an, wurde dieselbe Anklage auch weiterhin, aber jetzt gegen die Juden allein geführt. Es erstand eine Ritualmordhetze, die trotz Verbotes durch päpstliche Bullen, kaiserliche Edikte, Erklärungen höchster Würdenträger und anerkannte Lehrer des Kanons, eigentlich nie zum Stillstand kam. Es sollte in gewissen Ländern ein besonders geeignetes Mittel werden, um die als Feinde der Kirche hingestellten und als besonders unangenehmen Gegner des werktätigen Lebens empfundenen Juden in radikalster Art zu entfernen. Die allgewaltige Kirche (ecclesia militans) des Mittelalters hielt es als heiligste Pflicht und Aufgabe die Bekehrung der hartnäckig in ihrem Glauben verstockten Juden mit allen Mitteln zu erreichen. Man versuchte es mit den Lehren der Überzeugung, Belehrung und wenn diese Versuche versagten, so scheuten manche Orden (Dominikaner und Franciskaner) oft auch die schrecklichsten Machtmittel, wie Zwangstaufe und Bestrafung durch Feuertod usw. nicht. Während der Zeit der Kreuzzüge und bis zur Vertreibung der Juden aus' Spanien wurden in Europa mindestens 100.000 Juden zwangsgetauft. Man begründete dieses Vorgehen mit der Lehre des Evangeliums „Das Himmelreich wird durch Gewalt erschloßen, und jene die Gewalt gebrauchen, reißen es an sich." Math. 11, 12. Die wohlbekannten Disputationen (ad majorem Dei gloriam) während der nächsten Jahrhunderte bewegten sich stets um Fragen rein dogmatischer Natur, wie Dogmen der heil. Trinität, Gottessohnes, Gotteswerdens, Auferstehung, Fleischwerdens, heiliger Hostien, Eucharistischen Mysteriums usw., nie aber wurde bei diesen unter offizieller kirchlichen Leitung geführten oft leidenschaftlichen Disputen die Klage eines Blutmorden erhoben.2) Mit unglaublichem Mut und für die damalige Zeit unerhörter Freimütigkeit wurden die von den Gegnern, meistens halbgelehrten Täuflingen, aufgestellten Thesen leicht widerlegt. Charakteristisch war das geflügelte Wort jener Zeiten, laut welchem das Wasser in drei Fällen wirkungslos seine Kraft vergeuden soll: das Süßwasser, wenn auch in größten Massen, bleibt ohne Wirkung in den Fluten des Oceans, das Wasser schadet ebenfalls als Beimischung zum Wein und schließlich ist das Weihwasser bei der Taufe von jüd. Convertiten (Meshumadim) gleichfalls nur unnütze Vergeudung. Von den dogmatischen Angriffen abgesehen, war die jüdische Apologetik gegen die Blutlüge, gegen das fanatische Bilbul 100

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