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Židovská ročenka pre Slovensko · 1940-01-01 · 5700 (1940) · p. Seite 62

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Židovská ročenka pre Slovensko
Volume
5700 (1940)
Date
1940-01-01
Page
Seite 62 (sequence 76)
Language
German
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Gerichtsbarkeit gestellt, welche 7 Tage Karzer, 39 Stockhiebe, ja selbst den Pranger als Strafe bemessen durfte. Noch 1850 war im Tempelhofe zu Sebes das „Halseisen" zu sehen. Wohl war gegen das Urteil des Judengerichtes die Berufung zum Stuhlrichter zuläßig, doch nur selten erkühnte sich jemand diesen Rechtsweg zu betreten. Es war ein bewährtes Gegengift vorhanden. Einem solch Verwegenen wurde das Aufrufen zur Thora verwährt und der Schochet verweigert. Ohne Thora und ohne Schochet zu bleiben war damals mit seelischem und physischem Verschmachten gleichbedeutend. Damals! Schwer nur vermochten unsere Scharoscher die immer wieder erhöhte Toleranzsteuer zu erschwitzen. Die Rückstände wuchsen wie Pilze nach Regen. Um einen Nachlaß zu erwirken, wurden Einwendungen überreicht. Deputationen gesandt, Vermittler gesucht und teuer bezahlt und das Kassabuch der Gemeinde weist stereotype Ausgabeposten mit ansehnlichen Beträgen auf „um Puter zu werden die Restanz". Und immer wieder tauchen neue Sorgen auf. Es gibt nichts neues unter der Sonne. Doch neue Steuern sprießen imjmer wieder unter der Sonne auf. Außer der „Toleranz" wurden immer neue Lasten den Juden auferlegt: „Portio" dem Komitat, Beitrag zu den Kosten der Tagung des Landtages, gelegentliche Belastungen zur Zeit von Epidemien und des Notstandes, dann noch mannigfache, nicht gesetzliche, jedoch um so mehr notwendige, nützliche, erwartete, ja selbst geforderte Douceurs, welche das hohe Wohlwollen anbahnten. Kein Amtsmann stand zu hoch, kein Diener zu tief, um mit Geschenken bedacht zu werden. So verzeichnen die Kassabücher: „Dem Herrn Obergespann Lachs um 13 Fl. 30. Dem Herrn Vicegespann 200 Fl. und zum Namenstage Kaffe und Zucker 127 Fl. 30, ferner 3 Bouteillen Likör 6 Fl. 48, ein Kalb 8 Fl. Der Herrschaft Kalbfleisch um 2 FL, dem Hayducken der Herrschaft 2 Fl." Wir finden ferner so schlecht getarnte Vermerke, wie: „Wir mußten den Wein vom Herrn Pechy abkaufen 556 Fl." oder „Dem Herrn Notar Dessewffy wie wenn wir uns von ihm geliehen hätten 300 Fl." Dann kam noch die Rekrutierung. Die Juden stellten keine Rekruten, sie mußten sie selber werben, mit Geld und guten Worten für den Militärdienst gewinnen. Sprößlinge besserer Familien waren freilich hierzu nicht zu haben, es mußten „Vagabunden" aufgetrieben werden, die um gute Bezahlung sich für drei Jahre Dienst verpflichteten und bei ihrem Abschied noch 30 Fl. „Handgeld" erhielten. Im Jahre 1822 gelang es einen Täufling zu einem Spottpreis für den Militärdienst zu erkaufen. Das Kassabuch verrechnet: „Dem Balmilchome Meschumed 10 Fl." Die Unduldsamkeit der städtischen Bürger beruft sich auf verbriefte Vorrechte. Schon das Privileg des Königs Mathias vom Jahre 1615 besagt: „Weiter sollen außer den Jahr- 62

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