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Židovská ročenka pre Slovensko · 1940-01-01 · 5700 (1940) · p. Seite 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Židovská ročenka pre Slovensko
Volume
5700 (1940)
Date
1940-01-01
Page
Seite 61 (sequence 75)
Language
German
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IRI
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sie in den Bürgerstand erheben werde. Den Weg der Juden in die Städte verrammeln die Bürger und ihre Zünfte. In den drei königl. Freistädten Presov, Bardiov und Sabinov wird bis zum Anfange des 18. Jahrhunderts kein Jude geduldet. Mit Berufung auf ihre alten königl. Privilegien halten die Zünfte cherubimgleich Wacht an den Toren der Stadt. Nur während der Jahrmärkte wird den jüdischen Händlern der Aufenthalt und das Feilhalten ihrer Waare in der Stadt durch drei Tage gewährt. Wehe dem, der am vierten Tage noch angetroffen wird. Noch anfangs des 19. Jahrhunderts wurde ein wohlhabender Sebeser Jude, den sein christlicher Gönner in Eperies beherbergte, auf eines Esels Rücken gesetzt und mit Trommelschlag und Hohngelächter aus der Stadt eskortiert. Und wehe auch dem, der unbefugt oder mit nicht zugelassener Ware Handel trieb. Eine Schaar von Häschern, Zirklern, Panduren, Trabanten und Heiducken fahndete nach solcher Waare, welche als „Kontreband" konfisziert wurde. Jämmerlich fleht im Jahre 1741 „der unwürdige ergebenste Jude Israel Markovits aus Smigrod" um Zurückgabe seiner 8 Stück Cordövanfelle, denn mit deren Handel ernährt er seine vielköpfige Familie. Wie kleinlich die Zünfte vorgingen, erhellt aus der Eintragung vom 16. Juni 1819: ,,30 Kreuzer dem Zirkler Ridärcsik wegen einen mit Alaun in der Vorstadt gewesenen Juden." Am Ende des 18. Jahrhunderts sehreiten die Juden zu ihrer ersten Organisation, sie schaffen die Komitatsgemeinde. Der Beweggrund ist wohl prosaisch, doch nie begreiflicher als heute. Die schweren Steuerlasten geben den Impuls. Wenn die Herrscher Geldmittel benötigten, dann, nur dann gedachten sie der Juden. So führte Maria Theresia die Judensteuer, genannt „Toleranz" ein. „Nachdem die Juden — so heißt es im Statthaltereierlaß von 1744 — ohnehin nur durch die Gnade der Königin geduldet werden, so lange es Ihr beliebt, ist es nur selbstverständlich, daß sie dafür besondere Steuer leisten sollen." Mit gutmütigem Humor nannten die Juden diese Duldungssteuer „Malkegeld" (Königingeld). Öder wollten sie sich etwa für „Sidopatak — Judenbach" revanchieren? Diese Toleranzsteuer repartiert und inkassiert die Judengemeinde selbst, denn sie haftet für dieselbe. Die Eintreibung besorgt sie durch eigene Organe. Ein gar schlaues und wirksames Verfahren ersann — wie die Chronik der Gemeinde bezeugt — der pfiffige Exekutor von Zboro: Er machte nicht viel Federlesens, rückte der Besteuerte nicht gleich mit dem Gelde heraus, so nahm er ihm kurzerhand seinen Tallis (Gebetmantel) und seine Tefillin (Gebetsriemen) und nun, Bruderleben, wie glaubst du den morgigen Tag bestehen zu können? — Fürwahr, anno dazumal bewährte sich diese Inkassoweise tadellos. Ob sie sich heute noch so ganz bewähren sollte? Der Widerspenstige wurde ansonsten vor die jüdische 61

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