Židovská ročenka pre Slovensko
- Journal
- Židovská ročenka pre Slovensko
- Volume
- 5700 (1940)
- Date
- 1940-01-01
- Page
- Seite 52 (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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Ansiedler den Boden der Heimat in dem Seelengedächtnisse mit, daß sie für ewige Zeiten den Blutzeugen ihrer Muttergemeinde in ihrem neuen Wohnorte stifteten", sagt Prof. David Kaufmann in seiner Beschreibung der „Broder Gezera". Im Gemeindearchiv von Nove Mesto befindet sich eine slowakisch-böhmische Urkunde, kraft deren die Herrschaft in Beckoselbstverständich gegen Abgaben, die aus Ung. Brod neuangesiedelten Juden — 11 sind namentlich angeführt — als geschlossene Gemeinde in ihren Schutz nimmt. Es ist ihnen erlaubt, auf den Pongräczischen Besitzungen Handel zu treiben, Wochen- und Jahrmärkte zu besuchen, ja sie werden gegen Konkurrenz ihrer eigenen Brüder beschützt, indem den Verboer und Schachtizer Landsleuten nur anläßlich von Märkten Handel zu treiben erlaubt war. Wieder war es ein trauriges Ereignis, das die westslowakischen Gemeinden vergrößerte. Kaiser Karl VI. ordnete an, damit die Juden sich nicht vermehren, daß nur einer aus der Familie heiraten dürfe. Dieses war der Familiant. Wenn je*, mand doch illegitim heiratete, so hatten die Nachkommen keine Rechtsgrundsale. Infolge dieses im Jahre 1726 erlassenen berüchtigten Familianten-Dekrets wanderten viele Juden nach der Westslowakei aus, um sich verheiraten zu können. Aus Ung. Brod allein ließen sich im Neutraer Komitate 13D Juden nieder. Der frühere Schutzherr, Graf Kaunicz, sah nur ungern den Wegzug so vieler guter Steuerzahler, zumal der Beckoer Grundherr, der Graf Pongracz, auch sein Schutzgeld, von seinen neuen Ansiedlern forderte. Aber auch die alte Muttergemeinde forderte, daß die Auswanderer noch immer beisteuern mögen zur Erhaltung der Gemeinde. So mußten die armen Emigranten beiden Schutzherrn und beiden Gemeinden ihre Steuern abliefern. Ja sogar bei Anstellung neuer Gemeindebeamten mußte die Erlaubnis des Schutzherrn eingeholt werden. So mußte z. B. der gewählte Rabbi sich der Obrigkeit vorstellen, begleitet von dem Gemeindeältesten, „mit devoter Verbeugung und cum honoraria", d. h., mit Goldduka-. ten auf silberner Schüssel. Es gab dies zu vielen Streitigkeiten zwischen den Gutsherren und den Gemeinden Anlaß. Prozeßakten füllen noch jetzt diesbezüglich manchen Komitatsarchiv, denn die Herrschaften ließen die guten jüdischen Steuerzahler, diese fetten Pfründe, die man nach Herzenslust pressen konnte, nicht so leicht fahren. Das damalige Rechts-, Kultur- und besonders das Wirtschaftsleben waren von der gräflichen Obrigkeit abhängig. Die Steuern, Kontributionen, Exekutionen trafen sehr hart die damaligen Juden. Es dauerte lange bis sich die Gemeinde Nove Mesto von der Broder Muttergemeinde unabhängig machte. Um diese Zeit dürfte auch die Gründung der Chewra Kadischa fallen. Ob die Gemeinde um diese Zeit schon einen eigenen Friedhof hatte, müßte noch ermittelt werden. Ich bin der Meinung, daß" 52