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Židovská ročenka pre Slovensko · 1940-01-01 · 5700 (1940) · p. Seite 14

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Židovská ročenka pre Slovensko
Volume
5700 (1940)
Date
1940-01-01
Page
Seite 14 (sequence 18)
Language
German
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IRI
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wurden. Eine solche Szene, die ein unbekannter Künstler in einem Bild, daß sich im Museum der Stadt Bratislava befindet, sei hier in der Anlage wiedergeben. Wir sehen hier drei Juden aus dem XVIII. Jahrhundert im Feiertagsstaat, in der Hand des einen, offenbar des Führers, einen gefüllten Geldbeutel, in der Hand des anderen ein Stückchen Papier, vielleicht ein Wechsel, die „Judentaxe" zahlend. Die Judentaxe oder das Schutzgeld wurde von den einzelnen jüdischen Gemeinden für den Schutz entrichtet, den ihnen der Adel zu bieten sich verpflichtete und daß er ihnen auf seinem Grund und Boden anzusiedeln und Handel und Gewerbe zu treiben erlaubte, worüber mit dem Schutzherrn ein regelrechter Vertrag über gegenseitige Rechte und Pflichten abgeschloßen wurde. Die Höhe des Schutzgeldes war verschieden und richtete sich nach dem Ausmaße der den Juden gewährten Rechte, nach der Anzahl der Gemeindemitglieder und nach deren wirtschaftlicher Lage. Dazu kam noch eine zweite Steuer, die Toleranztaxe — auch Malkegeld — genannt, weil sie von der Königin (Malkah) Maria Theresia eingeführt wurde. In Böhmen und Mähren bestand diese Steuer seit undenklichen Zeiten. Maria Theresia führte diese trotz des Unwillens der Stände im Jahre 1748 nun auch in Ungarn ein, und zwar wurde sie ursprünglich mit 20.000 Gulden jährlich bemessen. Zwecks Aufteilung dieser Steuer auf die einzelnen Gemeinden wurden die Vertreter der Juden zu einer Versammlung nach Preßburg berufen. Die Aufteilung der Steuer bildete einen sehr ergiebigen Anlaß zu dauerndem Streite. Nicht selten wurden ausländische Rabbinerkollegien zur Streitschlichtung herangezogen. Die Toleranztaxe wurde noch bei Lebzeiten Maria Theresias von 20.000 auf 25.000, von 25.000 auf 30.000 und endlich im Jahre 1778 auf 40.000 Gulden erhöht. Unter König Franz wurde sie gar auf 80.000 Gulden erhöht. Die Steuer mußte bis zum Jahre 1848 in Halbjahresraten von der Steuerdirektion an den Königlichen Hof abgeführt werden. Durch diese Steuer wurden die Juden als „Geduldete", „Tolerierte" gestempelt, deren Verbleib im Lande ausschließlich von dem Willen des Herrschers abhängig war. Daneben gab es noch eine ganze Anzahl von Abgaben und Steuern, die allerdings nicht alle als „Judensteuern" angesprochen werden können. So die „Portionen", so gennant nach den „Porta"-Haustoren, die nur Hausbesitzer zu zahlen hatten. Zu Neujahr mußten die Juden eine spezielle Steuer entrichten, und zwar in Naturalien an alle herrschaftlichen, städtischen und staatlichen Beamten, an den Stadtpfarrer und seine Gehilfen. Auch waren die Hausbesitzer verpflichtet die durchziehenden Soldaten mit Unterkunft für die Nacht und Proviant während ihres Aufenthaltes im Orte zu versorgen. Das führte dazu, daß die Juden oft mit den christlichen Bewohnern der 14

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