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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1866-01-01 · 1866 · p. Seite 6

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1866
Date
1866-01-01
Page
Seite 6 (sequence 10)
Language
German
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IRI
…/9643703-7658451--596-7658459
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6 bereitung für ihren künftigen Beruf in dieser Anstalt zu erwerben wünschen. Denn wir fordern von diesen natürlich nicht die Theilnahme an den spezifisch jüdischen Nnterrichtsgegenständen, halten uns aber auch nicht für berufen, ihnen innerhalb der Anstalt Gelegenheit zum christlichen Religionsunterricht zu bieten. Von der wesentlichsten Bedeutung für die Feststellung des Lehrplans mußte natürlich der Charakter der Schule als Realschule, oder richtiger als Bildungsstätte unserer Jugend für dasjenige Berufsgebiet sein, in welches die große Mehrzahl unserer Zöglinge unmittelbar aus unserer Anstalt einzutrcten pflegt; und als solches können wir unbedenklich den mittleren und höheren Kaufmannsstand bezeichnen. Ihr Wesen und also auch ihr Lehrplan kann nicht durch den Namen allein, sondern nur durch die Aufgabe bestimmt werden, die sie für ihre Zöglinge anzustreben hat. Diese Aufgabe ist einmal und vor Allem darauf gerichtet, sie mit den Elementen der allgemeinen Bildung ansznrüsten, die unsere Zeit von den Angehörigen der mittleren und höheren Lebenskreise fordert und sie zur weiteren Fortbildung auf diesen Gebieten des Wissens zu befähigen, andererseits sie mit denjenigen Gegenständen des Wissens und Könnens näher vertraut zu machen, zu deren Ausbildung und Verwerthnng ihnen ihr künftiger Berns besondere Gelegenheit bietet und deren sie daher auch schon bei dem Eintritt in die Vorbereitungszeit für denselben mehr oder weniger bedürfen. Zu den Zielen der erstern Richtung rechnen wir die Kenntniß und den sichern Gebrauch der Muttersprache und ihrer Literatur, sowie der wichtigsten neueren Sprachen, ein in angemessenen Grenzen zu einem gewissen Abschluß gebrachtes Wissen auf den Gebieten der Geschichte und Geographie, der Naturkunde und der elementaren Mathematik und die Aneignung eines entsprechenden Maaßes von Fertigkeit und Geschmack in den zum Gemeingut gewordenen Knnstgebieten des Zeichnens und des Gesanges, zu denen wir auch das Schönschreiben und Turnen rechnen dürfen. Den besonderen Bedürfnissen unserer Schule entspricht die Stellung, die das Rechnen und Buchführen und wir müssen hinzufügen das Schönschreiben in unserem Lehrplan einnimmt. Doch möchten wir ausdrücklich bemerken, daß wir unsere Schule nicht zu einer besonderen Fachschule, etwa als Handelsschule, gestempelt haben wollen, da wir in den Grenzen

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