Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1865
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 27)
- Language
- German
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— 28 stimmter seinen Platz finden wird. Nur zweierlei habe ich absichtlich außer Acht gelassen, nämlich den Einfluß der Körper-Beschaffenheit auf die Charakterbildung, weil diese, wie wichtig sie auch für die Erziehung ist, doch nicht streng in das Gebiet der Pädagogik gehört und eine mehr oder weniger medizinisch-physiologische Darstellung erfordern würde, die uns hier fern bleiben muß. Und ebenso habe ich die Darstellung des Charakterbildes vermieden, das ich als das der allgemeinen Stumpfheit bezeichnen würde, d. h. derjenigen Naturanlage, in welcher beide Hauptelemente des geistigen Lebens, die Empfänglichkeit wie die Selbstthätigkeit, überhaupt nicht zur vollen menschlichen Ausbildung gekommen sind. — Stellen wir uns nun die Frage, welchen Einfluß die verschiedenen Natur- und Charakteranlagen der Kinder auf den Gang der Erziehung ausüben sollen, so werden wir als allgemeinen Grundsatz etwa Folgendes aufstellen dürfen: Die angeborene Naturanlage muß von der Erziehung respektirt werden. Denn sie ist das unveräußerliche persönliche Grundrecht des Individuums, mit dem es ins Dasein tritt. Sie ist die Grundbedingung seines Lebens, der göttliche Urkundenbrief für die Bestimmung der Aufgabe, die ihm zur Begründung seines Lebensglücks, zur Gewinnung der ihm gebührenden Stellung und Wirksamkeit im Leben geworden ist. Die Erziehung darf diese Natur nicht zerstören, nicht in eine andere umwandeln wollen; sie muß vielmehr ihr ganzes Erziehuugswerk auf sie begründen und eine gesunde Entwickelung derselben anstreben. Aber sie muß auch darüber wachen, daß ihr Zögling nicht durch allzueinseitige Ausbildung und Pflege dieser seiner Besonderheiten mit den allgemeinen, an jeden Menschen zu stellenden Forderungen des Menschenlebens, insbesondere mit den unumstößlichen Geboten der Sittlichkeit in Widerspruch gerathe oder zu deren Erfüllung unfähig und unwillig werde. Die Erziehung, welche das Recht der persönlichen Individualität anerkennt, darf darüber das Recht der allgemeinen menschlichen Aufgabe nicht ans dem Auge verlieren. Sie soll ihrem Zögling die Freiheit zur Entwickelung seiner angeborenen Fähig-