Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1864
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 46)
- Language
- German
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42 m der Rüge und Bestrafung ihrer Vergehungen, seiner Natur gemäß anwendet. Sie kann ihm nicht den Athem väterlichen Wohlwollens und menschlicher Liebe zumessen, womit er das kindliche Herz auch in seinen Vermahnungen und Strafen für sich gewinnt. Sie kann nicht den Ton seiner Stimme und den Blick seines Auges regeln, mit denen er nicht selten mehr zu wirken vermag, als mit der striktesten Anwendung jener Bestimmungen. Der Lehrer, der mit irgend einer Disciplinarordnung, sei sie ihm zu streng oder zu mild, nicht auszukommen vermag, ist eben so wenig ein rechter Lehrer, wie derjenige, der mit derselben vollommen ausreicht und nichts von dem Seinen hinzuzuthun weiß. Eine volle und ganze Persönlichkeit würd ihre Eigenthümlichkeit auch innerhalb der Schranken positiver oder negativer Formen, an die sie gebunden ist, voll und ganz zu entfalten vermögen. Wer sich durch jedes Gesetz, das nicht von ihm ausgegangcn ist, in seiner persönlichen Freiheit beschränkt fühlt, der bedarf des Gesetzes mehr als Andre, weil er in Gefahr ist, sich mit seiner Wirksamkeit in seiner Persönlichkeit ganz und gar zu verlieren. Aber es gilt in dem Zusammenwirken des Lehrers mit Andern ja nicht nur die Aufgabe, die Wahrung seiner Individualität mit der nothwendigen Ein- und Unterordnung unter ein gegebenes Gesetz zu verbinden, sondern mit Andern dieses Gesetz zu schaffen und sich zum Mil-Träger und Bildner des einheitlichen Geistes zu machen, dessen formaler Ausdruck das gemeinsame (Unterrichts- und Disciplinar-)Gesetz sein soll. Je begründeter seine Ansichten, je bestimmter seine Grundsätze, je ausgeprägter seine Persönlichkeit ist, um so mehr wird es ihm im Verkehr und Meinungsaustausch mit seinen Amtsgenoffen oder in gemeinsamen Berathungen gelingen, sich und seine Ansichten zur Geltung zu bringen und sie zum Gemeingut der Gesammtheit zu machen. Nur muß er unter denen, mit denen er Zusammenwirken soll, nicht etwas Besonderes sein wollen, und noch weniger darf er fordern, daß Andre ihre Besonderheit völlig aufgeben, um die seinige dafür einzutauschen. Vielmehr muß er sich die Empfänglichkeit für fremde Anschauungen und Ansichteil, die Würdigung fremder Grundsätze wahren und so zur Schaf-