Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1864
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 44)
- Language
- German
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40 Heilung des Materials in verschiedene Lehrpensen beschranken. Es ist, wenn ein einheitliches Gesammtresultat erzielt werden soll, ebenso gewiß eine Uebereinstimmung oder ein einheitlicher Fortschritt in der Behandlungsweise des Unterrichtsstoffs, in der Methode des Unterrichts erforderlich. Der einzelne Lehrer wird sich daher auch der Pflicht nicht entziehen dürfen, sich in seinem Unterricht diejenige Methode anzueignen, die durch gemeinsame Beschlußnahme, oder in welcher andern Form gesetzlicher Feststellung, für diesen Unterrichtsgegenstand in der Schule adoptirt worden ist. Denn es ist kein Zweifel, daß eine wesentliche Verschiedenheit in der Methode und Behandlungsweise des Unterrichts auf den verschiedenen Stufen desselben leicht zur größten Verwirrung im Geist der Schüler führt. Doch müssen wir hier schon die allgemeine Methode des Unterrichts von der eigenthümlichen Lehrweise des einzelnen Lehrers unterscheiden. Es ist neben der Uebereinstimmung in jener eine wesentliche Verschiedenheit in dieser möglich und zulässig; und jemehr sich in letzterer die geistige und pädagogische Persönlichkeit und Besonderheit des einzelnen Lehrers ausprägt, umsoweniger wird sie der Gesammtwirkung für den betreffenden Unterricht schaden, um so lebendiger und, ich möchte sagen, drastischer wird der Unterricht auf die geistige Gesammtentwickelung des Schülers wirken, da der Lehrer eben mehr sein soll und kann, als das bloße Organ einer vorgeschriebenen Methode. Wie für den Unterricht die Vertheilung und die methodische Behandlung des Lehrmaterials, so ist für die erziehliche Wirksamkeit der Schule ein einheitlich leitender Gedanke, eine Uebereinstimmung der allgemeinen Grundsätze in der disziplinarischen Behandlung der Schüler erforderlich. Es müßte der erziehliche Einfluß des einen Lehrers durch den des andern nothwendig getrübt oder ganz aufgehoben werden, wenn dieselben in ihrem Nebeneinanderwirken auf derselben Stufe von verschiedenen oder gar widersprechenden Grundsätzen und Anschauungen geleitet würden, und wenn die verschiedenen Stufen der Schule nicht auch 1 nach Maaßgabe der fortschreitenden sittlichen Reife der Schüler, ein einheitlich und gleichmäßig fortschreitendes Erziehungs-