Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1864
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 42)
- Language
- German
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— 38 — Prägung der Individualitäten sich mehr und mehr verkümmert, je mehr das Allgemein-Menschliche zur Geltung kommt. Aber wir müssen jedenfalls dem drohenden Ueberwuchern dieser Strömung, besonders in der Schule, entgegenwirken, wenn wir uns nicht damit begnügen wollen, das Heranwachsende Geschlecht mit einer schablonenartigen Bildung und Erziehung in's Leben treten zu lassen. Und dazu bedarf es mindestens ebenso der Achtung vor der Individualität des Lehrers wie des Schülers. Denn nur Charaktere können Charaktere bilden. Der Lehrer darf und soll in seinem Beruf nicht nur ein Individuum sein, sondern fort und fort darnach streben, seine Individualität zu entwickeln und zur vollen Wirkung zu bringen. Und dennoch kann und soll er damit die Erfüllung derjenigen Forderungen verbinden, welche der Eintritt in ein Lehrerkollegium in scheinbar entgegengesetzter Richtung an ihn stellt. — Der Eintritt in eine jede Gemeinschaft und insbesondre in eine Gemeinschaft des Wirkens, ist überall bedingt durch die Unterordnung Aller unter ein gemeinsames Gesetz. Niemand wird aber behaupten wollen oder dürfen, daß die Eigenthümlichkeit seiner Natur oder seiner Grundsätze ihm diese Unterordnung unter ein bestehendes, oder gar unter seiner Mitwirkung entstandenes Gesetz, unmöglich mache. Er würde damit seine Unfähigkeit zugestehen, in diesem Kreise oder wohl gar in irgend welcher Gemeinschaft zu wirken, und eigentlich auch zu leben. Denn unser gesammtes politisches und gesellschaftliches Leben beruht auf der Voraussetzung einer freien Unterordnung Aller unter das Gesetz des Staates und der Sitte. Der Widerspruch gegen ein ordnungsmäßig zustandegekommenes Gesetz, kann nur in dem einen Falle als gerechtfertigt oder wohl auch als geboten erscheinen, wenn dessen Anerkennung und Befolgung uns zu Handlungen nöthigte, die nach unsrer gewissenhaften Ueberzeugung mit den Geboten der Sittlichkeit in Widerspruch stehen. Dann freilich legt uns dieser Widerspruch die Nothwendigkeit des Ausscheidens aus dem Kreise auf, für dessen Angehörige dasselbe zur Geltung gekommen ist, und wenn dieser Kreis unsern Lebensberuf, unser Vaterland in sich schlösse. Zu einem solchen Schritt könnte uns aber eine Mcinungsdifferenz