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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1864-01-01 · 1864 · p. Seite 31

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1864
Date
1864-01-01
Page
Seite 31 (sequence 35)
Language
German
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31 lung jedes einzelnen Vergehens entgegenwirken. Er wird seine Ermahnung oder seine Strafe so einrichten, daß der Schüler den Fehler seines Charakters als die Ursache derselben erkennt und denselben daher zu bekämpfen und abzulegen sich bemüht. — Es wird der Lehrer endlich seine erziehliche Wirksamkeit darüber hinaus auch dahin zu richten haben, daß er seine Zöglinge, deren Fehler und Charakterschwächen er kennen gelernt hat, durch sorgfältig gewählte Mittel zur steten Selbstbewachung nöthigt und sie durch Verhütung von Rückfällen in ihre Fehler, allmälig von denselben befreit und heilt. Und so dünkt mich sehen wir den Lehrer in der Lage, oder vielmehr in der Nothwendigkeit, nach allen Richtungen hin auf seine Zöglinge erziehlich zu wirken, wenn er nicht eine wesentliche und unabweisbare Pflicht seines Berufs unerfüllt lassen will. Als die Grundbedingung für diese Wirksamkeit haben wir schon mehrfach die sittliche Autorität bezeichnet, die ihm der Schüler vermöge seines Berufs von selbst zugesteht, und die er daher nicht zu erwerben, aber mit aller Sorgfalt sich zu erhalten bemüht sein muß. Ich möchte sagen, die Rechtsbasis dieser Wirksamkeit ist die Uebernahme der elterlichen Verantwortlichkeit und damit auch der elterlichen Gewalt für die Zeit und für das Gebiet, für welche die Familie ihre Aufgabe in die Hand der Schule, der Vater in die Hand des Lehrers legt. Es geht hieraus in sehr natürlicher Folge auch der oberste Grundsatz für die Art und Weise hervor, wie die erziehliche Wirksamkeit geübt werden, und für die Stellung, welche der Lehrer für dieselbe dem Schüler gegenüber einnehmen soll. Die Uebernahme der väterlichen Aufgabe und die Uebung der väterlichen Gewalt muß stets in väterlichem Sinn und Geist geschehen. Der Lehrer, der sich von der ganzen Schwere der Verantwortlichkeit durchdrungen fühlt, die er mit der Uebernahme dieser höchsten Rechte und Pflichten auf sich nimmt, wird dieselben auch mit dem Ernst, mit der Besonnenheit und Strenge gegen sich selbst üben, welche der hohen Aufgabe entspricht. Der Schüler wird alles, was in dieser Richtung für ihn und mit ihm geschieht: Gebot und Verbot, Lob und Tadel, Lohn und Strafe, als Ausfluß warmer und lebendiger Theil-

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