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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1864-01-01 · 1864 · p. Seite 30

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1864
Date
1864-01-01
Page
Seite 30 (sequence 34)
Language
German
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IRI
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30 möglich, der sich gewöhnt hat sein Wissen sofort zu seinem freien Eigenthum zu machen, über das er mit Sicherheit gebietet, wenn es in Wort oder That sich ausprägen soll. Die häusliche Aufgabe erfordert Fleiß und Sorgsamkeit, Pünktlichkeit, Ordnung und Sauberkeit. Der Lehrer, der seine Schüler an strenge und regelmäßige Erfüllung dieser Forderungen und überhaupt an strenge und gewissenhafte Pflichterfüllung gewöhnt, hat gewiß nicht wenig für die sittliche Erziehung seines Zöglings gethan. Die Beziehung des Schülers zur Schule im Allgemeinen fordert von ihm freie und widerspruchslose Unterordnung unter das gemeinsame Gesetz, die Beziehung zum Lehrer Unterordnung unter einen höheren Willen, achtungsvolles und gesittetes Benehmen gegen Vorgesetzte und Höherstehende; die Beziehung zu seinen Mitschülern, Freundlichkeit, Verträglichkeit, Gefälligkeit und Offenheit. — Wenn der Lehrer nach allen diesen Richtungen hin seinem Zögling eine wachsam lenkende und freundlich fördernde Aufmerksamkeit zuwendet, so wird er im weitesten Sinne des Wortes eine erziehliche Wirksamkeit auf ihn ausüben, ohne doch irgend wie das natürliche, wenn auch noch so streng abgegränzte Gebiet seiner Berufsthätigkeit zu überschreiten. Das Thun des Schülers in der Schule und für die Schule wird ihm aber nicht selten auch zu Verirrungen und Vergehungen, zur Kundgebung von Schwächen und Fehlern seines Charakters Veranlassung geben, deren Ueberwindung und Heilung nicht minder zu den erziehlichen Aufgaben des Lehrerberufs gehört. Wenn ihm Unordnung und Unzuverlässigkeit, oder Un- Wahrheit und Lüge, Widerspenstigkeit und Trotz, Uebermuth und Roheit, entgegcntritt; wenn sich in dem Verhallen des Schülers Hoffarth und Eitelkeit; Stolz und Ehrsucht, Neid und Mißgunst, oder Laune und Empfindlichkeit, Kleinmuth und Aengstlichkeit, Feigheit und Furchtsamkeit offenbart, so wird der Lehrer diesen Schwächen und Fehlern des Charakters bei jeder Kundgebung derselben, d. h. bei jeder Versäumniß oder Mangelhaftigkeit in der Erfüllung seiner Obliegenheiten, bei jeder Pflichtverletzung gegen Lehrer und Mitschüler, bei jeder Uebertretung der Gesetze und Vorschriften der Schule, durch angemessene Behänd-

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