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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1864-01-01 · 1864 · p. Seite 23

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1864
Date
1864-01-01
Page
Seite 23 (sequence 27)
Language
German
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IRI
…/9643703-7658321--481-7658346
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- 23 - gesammte geistige Bildung und Entwickelung zu streben und ohne zu fühlen, daß er für seinen Zweck derselben bedürfe; wer ferner glaubt, er könne durch seinen Unterricht die gesammte geistige Entwickelung seines Zöglings fördern, ohne zugleich auf das Gemüth und den Willen desselben einzuwirken, der hat ebensowenig ein Verständniß seines eignen Wirkens wie von den Vorgängen in der Seele des Kindes. Man kann Niemanden belehren, ohne ihn zu bilden, Niemanden bilden, ohne ihn zu erziehen, am allerwenigsten aber das Kind, in dem das untrennbare Zusammenwirken aller Kräfte noch ungeschwächt, durch keine künstliche Abstraction getrübt und insbesondere für jeden Fortschritt seiner Entwickelung unbedingt erforderlich ist*). Es ist daher auch die erziehliche Aufgabe des Lehrers und der Schule nicht als eine solche zu betrachten, die als eine besondre neben der unterrichtlichen hergeht, sondern als eine mit dem Unterricht einheitlich verbundene, indem sie einerseits durch denselben erzielt wird, anderseits für denselben nothwendig ist. Wie sollte es möglich sein, dem ununterbrochen fortschreitenden Erziehungswerk, das die Natur und das Leben, das die Selbsterziehung des Kindes im innern Gesammtleben desselben vollbringt, täglich 5 oder 6 Stunden Stillstand zu gebieten, wenn die Schule den Grundsatz aufstellen wollte, daß sie dem Kinde nur Kenntnisse zu geben, nicht aber auch für seine Erziehung Sorge zu tragen und über den naturgemäßen Fortgang derselben zu wachen habe. Wie könnte die Schule für die bedeutende und bedeutungsvolle Zeit, während welcher das Kind sich innerhalb derselben bewegt, die Stelle des Elternhauses vertreten, wenn sie nicht zugleich die ganze Verantwortlichkeit, d. h. die ganze Fülle der Pflichten übernehmen wollte, welche die Natur den Eltern anvertraut hat? Wie könnte sie auch nur eine dieser Pflichten die den Eltern obliegen, erfüllen, wenn sie nicht zugleich das *) Das Kind besitzt noch nicht jene Stärke der Willenskraft, mit welcher wohl der gereifte Mann zuweilen sein ganzes Wesen aus einen Punkt konzentcirt und etwa durch die Energie des Denkens seinem Empfinden Schweigen gebietet, oder doch zu gebieten vermeint.

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