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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1864-01-01 · 1864 · p. Seite 11

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1864
Date
1864-01-01
Page
Seite 11 (sequence 15)
Language
German
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IRI
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11 folge seiner Lehrthätigkeit nachtheilig werden könne. Es erscheint vielmehr unzweifelhaft, daß auch für den Lehrer der untersten Elementarstufe das reichere, gediegnere mannigfaltigere Wissen nur von dem vortheilhaftesten Einfluß auf seine gesammte Berufs-Wirksamkeit sein kann; daß magres, knapp ausreichendes, nur für den bestimmten Zweck des Unterrichtens erworbenes Wissen in der Regel auch zu einem gleich magern Erfolg des Unterrichts führen werde. — Wir können jenen Irrthum nur in der Weise erklären, daß demselben die richtige Anschauung zu Grunde liegt, daß alles Wissen des Lehrers, das nicht zu seinem vollen und freien Eigenthum geworden ist, seiner Wirksckmkeit nur nachtheilig sein könne. Und gewiß ist es eine unerläßliche Bedingung für die methodische und pädagogische Verwerthung alles Wissens, daß dasselbe nach Form und Inhalt zum klaren und sichern geistigen Besitzthum des Lehrers geworden ist und ihm als solches eine freie Verwendung desselben für die Uebertragung auf seine Schüler ermöglicht. Und ebenso gewiß ist ein methodisch und regelrecht erworbenes elementares Wisien, das dem gesammten Standpunkt seiner geistigen Bildung und Entwicklung entspricht, wie für jeden, so auch besonders für den Lehrer fruchtbringender, als ein reicheres, aber ungeordnetes Wissen, das vielleicht aus Büchern oder Zeitschriften und Encyklopädien hier und da zusammengetragen ist, oder in einer wissenschaftlich-systematischen Form an ihn herantritt, für deren klare Auffassung ihm das nöthige Verstäudniß lind das ausreichende Maaß der allgemeinen Bildung fehlt. Die freie und methodische Verwendung des eignen Wissens für die verschiedenen Stufen des Unterrichts und der kindlichen Fassungskraft erfordert eine klare Ueberschau, eine freie und sichre Beherrschung des gesammten Unterrichtsstoffs, der nach und nach in sachgemäßem Vorwärtsschreiten dem Schüler gegeben werden soll; und gewiß wird diese methodische Herrschaft über den Stoff eine lebendigere und freiere sein, wenn dieselbe auf dem Grunde einer wiffenschaftlich-systematischen Aneignung desselben ruht. Aber wo die wissenschaftliche Form, in welcher das Lehrmaterial geordnet ist, nicht von einem entsprechenden wiffenschaftlichen Sinn und Verjtändniß erfaßt intb getragen ist,

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