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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1864-01-01 · 1864 · p. Seite 8

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1864
Date
1864-01-01
Page
Seite 8 (sequence 12)
Language
German
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IRI
…/9643703-7658321--466-7658331
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türlichen und hohen Respekt vor dem Wissen und achtet dasselbe auch in seinem überlegenen Mitschüler. Der Ruf der Gelehrsamkeit, welcher einem Lehrer vorangeht, flößt seinen Schülern eine gewisse Ehrfurcht gegen seine Person und seinen Unterricht ein, die sich auch nicht verliert, wenn, wie das öfter der Fall ist, sein Unterricht weniger methodisch und anregend, seine Disziplin weniger fest und sicher ist. Dagegen hat die Jugend einen scharfen Blick und ein schonungsloses Urtheil für die Schwächen und Blößen, die sie an dem Lehrer aus diesem Gebiet entdeckt. Es verträgt sich nicht mit der natürlichen Vorstellung des Kindes von der Bedeutung und der Würde des Lehrers, Unkenntniß oder gar völlige Unwissenheit auf denjenigen Gebieten bei ihm zu finden, auf denen es sich selbst im Leben oder in der Schule ein gewisses Maaß des Wissens bereits erworben, und die es daher als nothwendige Bildungsmittcl erkennen und achten gelernt hat. Die Erschütterung dieses natürlichen Glaubens an die allseitige geistige Ueberlegenheit des Lehrers, an die Fähigkeit desselben auf allen Gebieten der Führer seines Schülers und Zöglings zu sein, wird nothwendig auch auf das Maaß der Achtung vor der Person und dem Unterricht desselben einen nachtheiligen Einfluß üben. — Das werden die sogenannten Fachlehrer an Gymnasien und Lyceen und auch an höheren Bürgerschulen nicht selten schmerzlich fühlen, wenn ihr Wissen sich auf ihr Lehrfach beschränkt und sie ihren Schülern nicht durch ein nach allen Seiten entwickeltes Wissen zu imponiren vermögen. Wir müssen also für jeden Lehrer, gleichviel auf welcher Stufe der Wirksamkeit er sich befindet, imb welches der spezielle Gegenstand seines Unterrichts sein möge, dasjenige Maaß der allgemeinen Bildung fordern, das auf allen Gebieten mindestens das Maaß des Wissens erreicht, das seine Zöglinge sich in der Anstalt und in der Zei^, in welcher sie mit unter seiner Leitung stehen, aneignen sollen, oder das ihn in den Stand setzt, wo sich die Gelegenheit bietet, das Wissen seines Schülers auf den verschiedenen Gerieten desselben, zu beurtheilen, zu berichtigen, zu ergänzen. Es bezieht sich diese Forderung aber keinesweges nur auf

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