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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1864-01-01 · 1864 · p. Seite 7

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1864
Date
1864-01-01
Page
Seite 7 (sequence 11)
Language
German
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IRI
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7 rung in sich, ihren Zöglingen über Alles Aufschluß geben zu können, was ihnen wissenswerth scheint oder in dem Kreise ihres Wissensbedürfnisses liegt? Oder hat nicht vielmehr auf jeder Lehrstufe der Lehrer die Aufgabe, mit dem Unterricht, den er ertheilt, eine Belehrung und Geistesentwickelung des Kindes nach allen Richtungen seines Denkens und Anschauens und auch seines Empfindens und Wollens anzustreben? Ich will über die vielverhandelte Streitfrage, ob Klassensystem oder Fachsystem, keinesweges hier kurzer Hand absprcchen. Ich bin vielmehr der Meinung, daß beide ihre Berechtigung haben, daß die ausschließliche Einführung des einen wie des andern zu einer fehlerhaften Einseitigkeit führt; daß auf den niedern Stufen des Unterrichts das Klassensystem überwiegen, auf den höheren das Fachsystem mehr und mehr zur Geltung kommen; daß dieses an den Gymnasien und höheren Lehranstalten das vorherrschende, an den Universitäten und Akademien das alleinberechtigte sein müsse. Aber eben so bestimmt möchte ich die Behauptung aufstellen, daß der Lehrer der höchsten wie der niedrigsten Unterrichtsstufe, wenn er mit seiner Person und seinem Unterricht auf seine Zöglinge bildend zu wirken, d. h. auf ihre gesammte geistige und sittliche Entwickelung einen Einfluß zu gewinnen strebt, mit seinem Wissen das gesammte Wissensgebiet und Wissensbedürfniß seiner Zöglinge umfassen und beherrschen muß. Er bedarf dieses Maaßes von Wissen, um für seinen Unterrichtsgegenstand die nöthigen Anknüpfungspunkte zu gewinnen, ihn im Geiste des Zöglings mit allen übrigen Elementen seines Wissens und Lernens in die nothwendige organische Verbindung zu bringen und dadurch erst das Erlernte zn einem lebendigen Element seiner gesammten geistigen Entwickelung zu machen. Er bedarf desselben aber auch, nicht etwa, um in den Augen seines Zöglings die Autorität zu gewinnen, welche die Grundlage seines persönlichen Einflusses auf denselben bildet, sondern um die Autorität nicht zu verlieren, die das natürliche Gefühl des Kindes ihm als dem Inhaber eines umfassenden und überlegenen Wissens von selbst einräumt. Das Kind (der Knabe und der Jüngling) hat einen na-

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