Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1863
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 18)
- Language
- German
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14 Es ist vielmehr unzweifelhaft wahr, daß im praktischen Geschäftsleben nicht derjenige Schüler sich als der brauchbarste bewähren wird, der im Voraus schon in dem Mechanismus bestimmter Rechnungsarten geübt ist, die in seinem künftigen Beruf Vorkommen, sondern derjenige, der im Allgemeinen eine Sicherheit und Festigkeit im selbstständigen Rechnen gewonnen hat, die es ihm leicht macht, sich in jede Rechenaufgabe zu finden und sie entweder selbst zu lösen, oder sich die übliche Form ihrer Lösung anzueignen. Zur Vervollständigung der Leistungen, welche unfere Schule in dieser Richtung mit ganz besonderen Eifer anstrebt, haben wir in unfern Lehrplan auch den Unterricht im Buchführen ausgenommen, dessen Kenntniß nicht nur von praktischem Werth für den künftigen Beruf des Zöglings ist, sondern auch den Einblick, den derselbe üt das Wesen des Geschäfts- und Verkehrslebens gewrnnen soll, zu einem einheitlichen und abgeschlossenen Gesammtbilde abrundet und ihm dadurch für das Verständniß desselben in der Wirklichkeit eine höhere Reife verleiht. Wenn im sogenannten kaufmännischen Rechnen und der fortgesetzt damit verbundenen Beziehung des Unterrichts auf das künftige Berufsleben des Zöglings die Gefahr liegen könnte, die Schule allzusehr zur Vorbereitungs- und Abrichtungs- Anstalt für einen bestimmten Beruf werden zu lassen, was dieselbe ein für allemal nicht sein und nicht werden soll, so scheint mir der gleichzeitig und noch etwas früher beginnende Unterricht in der Algebra ein geeignetes Schutz- und Ableitungsmittel gegen diese Gefahr zu bieten. Denn sie bildet auf demselben Gebiet der Geistesthätigkeit den strengen Gegensatz gegen eine allzupraktische und darum allzueinseitige Richtung dieses Unterrichts. Die Algebra hat die Zahl in ihrer unbestimmten Allgemeinheit zu ihrem Gegenstände und vollzieht, besonders auf ihren ersten Stufen, alle ihre Operationen ohne alle Beziehung auf die Verhältnisse der realen Wirklichkeit. Denn sie bringt, absehend von jeder Bestimmtheit der Zahl, nur die all genreinen Gesetze und Operationen des Rechnens mit jeder beliebigen Zahl zum Bewußtsein. Sie gehört daher zu den