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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1863-01-01 · 1863 · p. Seite 12

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1863
Date
1863-01-01
Page
Seite 12 (sequence 16)
Language
German
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IRI
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12 mit wenigen Zifferzeichen darstellen lernt. Inzwischen hat es sich zugleich mit dem durch Ausbau der steigenden Zahlenreihen geschaffenen und ins Gedachtniß aufgenommenen Einmaleins einen festen materiellen Besitz erworben, der ihm die folgenden Operationen erleichtert, und ihm Gelegenheit zu neuen Kombinationen bietet. Die Aufgabe der Schule, das Rechnen in dieser Weise als geistesbildende Thätigkeit zu üben, muß nicht nur auf der Elementarstufe als Hauptzweck dieses Unterrichts betrachtet, sondern auch auf allen fotgenbeu Stufen unausgesetzt im Auge behalten werden. Denn man darf 'gewiß sein, wenn dieser Zweck erreicht wird, auch dein sogenannten praktischen Rechnen die sicherste Grundlage gegeben gu haben. Das Zifferrechnen kann leicht zum gedankenlosen Mechanismus werden, der sich lediglich in gegebenen Formeil und Normen bewegt, und über dieselben nicht hinauszugehen vermag. Das Kopfrechnen nöthigt stets zu scharfem und festem Ansthauen der Zahlengrößen und zu den nlannigfachsten Operationen, die immer neu gefunden werden müsseil, wenn die gegebene Aufgabe aus dem leichtesten Wege überwunden werden soll. Das Rechnen bietet, weiln es zu beu Brüchen und zur Proportionslehre des Dreisatzes sortschreitet, dem denkenden Lehrer und Schüler immer reichere und mannigfaltigere Gelegenheit die geistbildende Kraft dieses Unterrichts und der mit demselben verbundenen Hebungen in Wirksamkeit treten zu lasseil. Es sollte daher auch auf diesen Stufen des Unterrichts voil feinem Lehrer die Thatsache unbeachtet bleiben, daß sich alle Gesetze und Regeln des Rechnens aus der konsequenten Durchführilng einiger wenigen Grund-Sätze mit Leichtigkeit herleiten lassen und daß nicht nur die Uebullg dieser Regeln nnb Gesetze, sondern auch ihr Verstündniß und ivoinöglich ihre Aufsiilduilg durch deil Schüler unter Anleituilg des Lehrers dieseil Unterricht zu eiilem fürs Leben fruchtbaren macht. Denn die Freude, die das Auffinden und das Berständniß dieser Regeln bereitet, theilt sich auch der Anwendung derselben mit, wenn der Schüler Gelegenheit findet, den durch eigene Thätigkeit gewonnenen Besitz, zur LöslUlg praktischer Aufgaben des Lebens zu verwerthen.

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