Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1863-01-01 · 1863 · p. Seite 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1863
Date
1863-01-01
Page
Seite 8 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9643703-7658244--390-7658254
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

8 was der Schüler zu -seinem vollen Eigenthum, zum frei verwendbaren Besitz machen kann. — Ueberdies ist auch die Frage noch keineswegs entschieden, ob der geistige Gewinn, den die grammatische Bildung gewährt, besser und sichrer aus dem Unterricht in der Muttersprache oder in fremden Sprachen geschöpft werden kann; wogegen es wohl nicht zweifelhaft ist, daß das Nebeneinandergehn und Jneinandergreifen beider für jede von beiden ein unverkennbarer Vortheil ist. Es wird daher für kein Unterrichtsgebiet die Feststellung und Abgrenzung des Unterrichtsmaterials und die Sicherung eines einheitlichen Ganges auf den verschiedenen Unterrichtsstufen so schwierig und doch so nothwendig sein, als auf dem Gebiet der deutschen Grammatik. Es kann kein Zweifel darüber walten, daß für eine Schule wie die nnsrige eine gewisse Vollständigkeit des grammatischen Wissens in der Muttersprache erzielt, alle Theile der Etymologie und Syntax gelehrt werden müssen. Inwieweit aber dieses vollständig aufzuführende Gerüste tut Einzelnen ausgefüllt; ob die Satzlehre bis zum Periodenbau, die Wortlehre bis zur Synonymik geführt; ob die Leistungen der geschichtlichen Grammatik nach Grimm und der logischen nach Becker wenigstens in ihren wichtigsten Resultaten zur Kenntniß des Schülers gebracht, ob in Schulen, wo verschiedene Sprachen gelehrt werden, auch hier und da die Sprachvergleichung zur attfklärenden Belehrung benutzt werden soll, find Fragen, deren Beantwortung man auf jeder Stufe mehr oder weniger detn unterrichtendett Lehrer überlassen muß, wenn auch auf jeder freilich die Aufforderung zum rechten Maßhalten vor allem beachtet werden soll. Der Schüler unserer Anstalt soll ferner lernen, sich in seiner Muttersprache mündlich und schriftlich sachgemäß, klar und verständlich, gewandt und fließend attszudrückett. Er muß rechtzeitig und andauernd in deutscher Rede imb deutschem Stil geübt werden. Ersteres wird nicht selten zu Gmtsten des Letzteren nur zu sehr vernachlässigt, so daß Schüler und Erwachsette wohl über schwierige Fragett ausführliche Aufsätze schreiben könnett, aber nicht im Stande sind, einen einfachen Vorgang zu erzählen, einen Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs zu beschreiben oder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.