Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1862
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9643703-7658177--353-7658220- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
43 den der Anschluß an diese Bestrebungen auf die Einzelnen wie auf den ganzen Stand ausübt, der wird an einem gleich günstigen Erfolg öffentlicher Anstalten nicht zweifeln, in denen ähnliche Zwecke für den Handelsstand und für die Bildung der jungen Männer erstrebt werden, die demselben angehören. Und so haben wir die verschiedenen Stufen der Lebensepoche durchlaufen, die wir als die Zeit der menschlichen Vorbildung für's Leben bezeichnen zu dürfen glaubten. Und wenn ich nicht Anstand genommen habe, diese Epoche etwa bis zum vollendeten 21. Jahre auszudehnen, so hoffe ich, daß es mir auch gelungen sei nachzuweisen, wie die Anerkennung und Durchführung dieses Grundsatzes mit den Anforderungen des sogenannten praktischen Lebens nicht nur vollkommen verträglich, sondern einer allseitigen und würdigen Befriedigung derselben entschieden förderlich ist. Es ist mir dabei von besonderer Wichtigkeit gewesen, auf die natürlichen Abschnitte und Wendepunkte dieser fortschreitenden Entwickelung hinzuweisen, und darauf aufmerksam zu machen, daß die Stufenfolge dieses Entwickelungsganges nicht nur, und auch nicht vornehmlich von dem Maß und Umfang der bereits erworbenen positiven Kenntnisse, sondern in noch höherem Maße von der allgemeinen geistigen und sittlichen Reife, und daher auch wesentlich von dem Lebensalter des Zöglings abhängig ist. Wenn wir daher auch nicht glauben, daß die Vollendung des siebenten Jahres für den Eintritt in die Schule ein unabweisbares Erforderniß sei, so werden wir doch als Bedingung für den Abschluß des Lehrkursus in höheren Schulen die Vollendung des fünfzehnten Jahres streng festhalten zu müssen glauben. Wir wünschten unsere Leser davon überzeugt zu haben, daß die unendlich reiche und wunderbare Selbstentwickelung des Kindesalters im Elternhause ihre volle Zeit bedarf, wenn sie zur naturgemäßen und sichern Geistes- und Gemüthsunterlage für alle folgenden Entwickelungsstufen des Lebens werden soll; daß ferner das Knabenalter für seine gleich wichtigen Aufgaben, die hauptsächlich auf dem Boden der Schule gelöst werden, ebenfalls seine Zeit, d. h. nicht nur eine bestimmte Zahl von Jahren, sondern seine naturgemäß bestimmten Anfangs- und Endpunkte