Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1862
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 41)
- Language
- German
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41 behaupten wollen, daß für einen solchen ein dreijähriger Zeitraum zur Aneignung der Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sei, die man als kaufmännische Praxis bezeichnet; und man wird es so vorbereiteten Lehrlingen gegenüber eben so wenig für billig und im Interesse beider Theile gerechtfertigt erachten, sie etwa ein Jahr lang mit Dienstleistungen zu beschäftigen, die weder irgend welche nennenswerthe Vorkenntnisse erfordern, noch zur Erhöhung ihrer kaufmännischen Tüchtigkeit wesentlich beitragen. Man wird vielmehr die Kenntnisse eines solchen Lehrlings schon in so kurzer Zeit zum Vortheil des Geschäfts zu benutzen im Stande sein, daß auch die zweijährige Lehrzeit ein vollkommen ausreichendes Aequivalent für die Vortheile bietet, welche das Geschäft dem Lehrling für seine praktische Ausbildung gewährt. — Und wenn der so in jedem Sinn des Wortes fürs Leben und für seinen Beruf gebildete junge Mann im Alter von 19 Jahren und vielleicht schon früher seine Lehrlingszeit vollendet hat, und als Handlungsgehilfe in die Epoche des selbstständigen Crwerbens eintritt, wie ganz andere Garantieen wird er dann dafür bieten, daß er den Werth der errungenen Selbstständigkeit und des selbsterworbenen Besitzes zu würdigen wisse, ohne ihn zu überschätzen; daß der in ihm geweckte und gepflegte Sinn für höhere geistige und sittliche Bestrebungen und das gereiftere Verständniß von der Würde und Bedeutung seines eigenen Berufs ihn eben so wohl vor der Verlockung schützen wird, seinen Besitz in berauschendem Lebensgenuß leichtfertig zu verschwenden, wie vor der Gefahr im Erwerben und Besitzen die einzige Aufgabe und die einzige Freude seines Lebens zu suchen und zu finden. Die Stellung aber, die er unter seinen Berufsgenossen und im bürgerlichen Leben einnimmt, wird ihm nach allen Richtungen mehr als ausreichenden Ersatz für den scheinbaren Verlust bieten, den er durch Verspätung seiner Erwerbsfähigkeit um ein oder zwei Jahre erlitten hat. Kehren wir zu den Leistungen zurück, die wir von der neuzuerrichtenden Handelsschule in den weiteren Stadien ihrer Wirksamkeit erwarten, wenn sie dieselbe in dem mehrfach von uns angedeuteten Sinne erfaßt und durchführt, so glauben wir die