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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1862-01-01 · 1862 · p. Seite 40

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1862
Date
1862-01-01
Page
Seite 40 (sequence 40)
Language
German
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40 Schulen zu treten, und ihren Zöglingen, deren Zahl in diesem Fall gewiß nicht gering sein würde, schon vom vierzehnten oder gar dreizehnten Jahre an eine specifisch kaufmännische Bildung mit Buchführung, Waarenkunde, Handelsgeographie, Handelskorrespondenz u. dgl. m. zu geben. Denn sie würde durch solche verfrühte Specialbildung nur einen dünkelhaften, aber für seine nächsten Leistungen durchaus nicht befähigteren Lehrlingsstand heranbilden, aus dem dann ein auf der niedrigsten Stufe der Gesammtbildung stehender Kaufmannsstand heranwüchse. Ich hoffe, daß die Gründer und Leiter dieses Instituts sich von dem unglücklichen Gedanken, dieselbe zu einer sogenannten Fachschule für die Altersstufe der unreifern Jugend herabzudrükken, streng fernhalten, dagegen mit um so mehr Umsicht und Consequenz die Aufgabe verfolgen werden, das Institut auch schon durch diese Vorbereitungsklaffe zur Pflanzstätte eines wahrhaft, das heißt allseitig gebildeten Kaufmannsstandes zu erheben, und demgemäß in diese Vorbereitungsklasse, für welche ein zwei- oder mindestens einjähriger Cursus festzusetzen wäre, keinen Zögling aufzunehmen, der nicht das 15. Lebensjahr zurück gelegt und den voll st ändigenLehrkursus einer höhern Schule absolvirt, odersich sonst einen dementsprechenden Bildungsgrad erworben hat. Denn ich kann von der Ueberzeugung nicht lassen, daß für den Eintritt in die Lehrlingszeit des praktischen Berufs nicht das vollendete 15. oder gar 14. Lebensjahr, sondern das Alter von 17 oder doch mindestens 16 Jahren das geeignete sei. Denn vor dieser Lebensstufe kann der Knabe zu derjenigen Reife des Geistes und der Gesammtbildung nicht gelangt sein, deren er bedarf, um sich durch eigenes Streben nicht nur zum geschickten Kaufmann, sondern vor Allem zum tüchtigen Menschen und zum würdigen, achtbaren Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft heranzubilden. Man darf es von der Einsicht und der Billigkeit des gebildeten Kaufmannsstandes erwarten, daß sie gern bereit sein werden, die Lehrlingszeit eines so gereiften und nach allen Richtungen gründlich vorgebildeten jungen Mannes von drei oder gar vier Jahren auf zwei herabzusetzen. Denn man wird nicht

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