Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1862
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
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31 mannsstandes mehr oder weniger fehlt, so stehe ich nicht an zu behaupten, daß die Verfrühung der beginnenden Lehrlingszeit die vornehmste Ursache davon sei. Aber es sind in Wahrheit nicht die Eltern allein, die von dem Vorwurf wie von dem Nachtheil des verfrühten Eintritts unserer Jugend in das praktische Berufsleben getroffen werden. Es sollten auch die Kaufherren, die so unreife Knaben vor Vollendung eines geordneten Schulkursus in ihr Geschäft aufnehmen, die Verantwortlichkeit wohl beachten, die sie dadurch ohne Roth gegen dieselben aus sich laden. Sie sollten bedenken, daß die Würde und die Ehre des kaufmännischen Berufs nothwendig darunter leidet, wenn die Ueberzeugung sich verbreitet, daß ein so geringes Maß allgemeiner Bildung für denselben erforderlich ist, oder wenn es den Anschein gewinnt, daß der Lehrling in dem einen oder dem andern Geschäft nicht für die höheren Anforderungen des kaufmännischen Berufs herangebildet, sondern nur für eine untergeordnete Geschäftsthätigkeit brauchbar gemacht werden soll. Wir hören zuweilen Kaufleute über ungenügende Leistungen dieser oder jener Schule sich aussprechen und erfahren nachträglich, daß sie ihre Lehrlinge, nach deren Kenntnissen sie diese Leistungen beurtheilen, lange vor vollendetem Schulkursus in ihr Geschäft ausgenommen haben. Wenn der Kaufmannsstand aber mit Recht an die Schule die Forderung stellen darf, daß sie ihre Zöglinge mit dem Wissen und der allgemeinen Bildung ausrüste, die für den Eintritt in denselben erforderlich sind, so darf und muß auch die Schule ihrerseits berechtigt sein zu fordern, daß sie in der Wirksamkeit für diese ihre Ausgabe nicht unterbrochen und daß in der Jugend der Drang nach einem verfrühten Austritt aus der Schule nicht durch die Leichtigkeit der Befriedigung genährt werde, die ihr von so Zahlreichen Kaufherren gewährt wird. Es liegt in der Hand des Kaufmannsstandes diesem Uebelftande ein für allemal abzuhelfen, wenn sie den Lehrlingskandidaten nicht lediglich nach seiner Handschrift und etwa noch nach seiner Gewandtheit im Rechnen und nach einem fehlerfrei geschriebenen Brief beurtheilen, sondern streng auf die Forderungen des vollendeten Lehrkursus in einer