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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1862-01-01 · 1862 · p. Seite 11

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1862
Date
1862-01-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 Erst hier kann freudige Hingebung und Begeisterung für die ergriffene Lebensaufgabe eintreten, die dem reifenden Jüngling die Kraft verleiht, alle Hindernisse und Schwierigkeiten zu überwinden, welche sich der Erreichung des selbstgewählten Zieles entgegenstellen. Erst hier kann in Wahrheit von Tugenden die Rede sein, weil erst hier bewußte Zwecke und anerkannte Pflichten die Triebfeder der Handlungen werden. Der Gehorsam aber erlangt hier erst seine sittliche Bedeutung, indem er nicht mehr der Ausdruck der Schwäche ist, die sich an ihre natürlichen Stützen anlehnt, nicht mehr das Product der Unselbstständigkeit und Furcht, die sich der Autorität und der Macht unterwirft, sondern die freie Unterordnung des Einzelwillens unter das Gesetz, unter das Alle bindende Gebot der Naturnothwendigkeit und der Sittlichkeit, des Staats und jeder engeren Gemeinschaft, womit das Bewußtsein der Freiheit und des persönlichen Selbstbestimmungsrechts nicht nur wohl vereinbar, sondern nothwendig verbunden ist. Halten wir die Grenzen und den Charakter dieser drei Entwickelungsepochen fest im Äuge, so wird es uns nicht schwer werden, uns darüber klar zu machen, welches die Aufgabe und die Wirksamkeit der Erziehung in einer jeden derselben sein müsse, und welche Gefahren und Uebelstände hingegen aus einer Verrückung der von der Natur gesetzten Grenzsteine, aus einem verfrühten Uebergange aus der einen Epoche in die andere, und vor Allem aus einer Verkürzung des gesammten Bildungs- und Entwickelungswerks durch allzufrühzeitige Einführung in's praktische Leben hervorgehen müssen. Ich fürchte, die Mehrzahl meiner Leser wird schon hier, wenn nicht früher, diese Blätter unwillig aus der Hand legen, wenn ich nicht, dem Gange der Darstellung vorauseilend, die Versicherung ausspreche, daß ich nicht die Verlängerung der Schulzeit bis zum vollendeten 21. Jahre zu fordern gedenke, wohl aber versuchen werde, sie davon zu überzeugen, daß auch ein Theil der dritten Lebensepoche ausschließlich für diejenige Bildung gefordert werden muß, die nicht nur das Wissen und Können eines bestimmten Lebensberufes, sondern die Entwicke-

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