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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1862-01-01 · 1862 · p. Seite 10

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1862
Date
1862-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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deZ noch kein Verständniß hat. Man möge es vielmehr in seiner Hingabe an die natürlichen scheinbar zufälligen Einwirkungen und Anregungen, die es von außen empfängt nur in so weit überwachen und leiten, als es selbst ein Bedürfniß darnach fühlt oder sichtbar auf geistige und sittliche Verirrungen geführt zu werden droht; und es muß das Wort der Eltern genügen ihn zur unbedingten und widerspruchslosen Befolgung desselben zu veranlassen. In der Epoche des Knabenalters, von 7—14 Jahren, tritt der bewußte Wille bereits unverkennbar hervor, und mit demselben das natürliche Widerstreben gegen die Unterordnung unter einen fremden Willen. Es ist dies daher gerade diejenige Zeit, in welcher die Forderung des Gehorsams als eine Nothwendigkeit geltend zu machen ist. Die Autorität muß zur herrschenden Macht für diese Epoche der Entwickelung erhoben werden. Die Persönlichkeit und ihre sittliche Stellung, nicht das Gesetz übt seinen Einfluß auf die Entschließungen und das Verhalten des Knaben und des Mädchens in diesem Lebensalter aus. Was der Vater, der Lehrer sagt, muß ihm eben so sehr als unumstößliche Wahrheit gelten, wie er ihr Gebot als unverbrüchliches Gesetz zu achten hat. Es geben sich Neigungen und Abneigungen schon mit größerer Bestimmtheit zu erkennen. Aber es ist gefährlich, darnach schon in dieser Epoche über den Beruf des Knaben zu entscheiden, da Anlagen und Charaktereigenthümlichkeiten noch zu wenig entwickelt sind, und Neigungen oder Lieblingsbeschäftigungen meist nicht aus innerem Antriebe hervorgehen, sondern von zufälligen äußern Anregungen hervorgerufen werden. Erst mit der dritten Epoche, dem Beginne des Jünglings¬ und Jungfrauenalters, tritt allmälig ein bewußtes Wollen ein. Erst hier kann von einem Streben nach einem selbstgewählten Ziel die Rede sein, das aus einem Verständniß der Dinge und aus einem Gefühl der eigenen Bestimmung und Begabung hervorgeht. Erst hier ist es möglich, einen Beruf, eine Lebensaufgabe nach innerer Regung zu ergreifen und die eigenen Kräfte und Naturanlagen mit den Forderungen desselben zu vergleichen.

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