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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1862-01-01 · 1862 · p. Seite 9

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1862
Date
1862-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/9643703-7658177--319-7658186
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9 mit einem Wort das Erfassen der Idee, die uns erst den Werth und die Bedentnng der Dinge in ihrem Verhältniß zu einander nnd zu nns selbst kennen und würdigen lehrt, ist erst in diesem Lebensalter möglich. Wer daher schon an der Pforte dieses Lebensalters, in der sein Geist die Richtung auf das Allgemeine, empfangen soll, dieser Entwickelung entzogen und in die sogenannte praktische Vorbereitung für den materiellen Lebensbernf und Lebenserwerb hineingestoßen wird, der wird zu dieser höchsten Entfaltung der menschlichen Geiftesthätigkeit schwerlich jemals gelangen, wenn nicht ein günstiges Geschick ihm irgend welchen Ersatz für seine verkümmerte Jugendbildnng bietet. Er wird daher die Welt und das Leben so wie sein eignes Wirken und Streben innerhalb derselben immer nur von dem Gesichtspunkt der einzelnen Thatsachen und Erscheinungen beurtheilen, die unmittelbar an ihn herantreten und auf ihn einwirken, und von dem großen Ganzen, dem er angehört von seinem Verhältniß und seinen Pflichten gegen dasselbe keine irgend richtige und würdige Vorstellung gewinnen. Er wird in dem engen und kleinlichen Gebiete seiner Privat- und Berufsinteressen auf- und untergehen, ohne die Höhe eines wahrhaft menschlichen Strebens und Wirkens zu erreichen, oder auch nur zu begreifen. Fassen wir diese drei Epochen der menschlichen Entwickelung noch von einer andern Seite, insbesondere von der des Willens auf, so wird die erste — das Kindesalter — als dasjenige erscheinen, rn welchem ein aus dem Menschen selbst hervorgehendes bewußtes Wollen überhaupt noch nicht vorhanden ist, sondern dasselbe lediglich durch äußere Eindrücke bestimmt wird, und also von sinnlichen Erregungen ausgeht, zu denen natürlich auch alle körperlichen Bedürfnisse gehören. Seine sittlichen Empfindungen der Zuneigung und Abneigung tragen noch mehr den Charakter des Instinktes an sich, und sein Gehorsam ist nicht das Produkt einer freiwilligen Unterordnung, sondern des Bedürfnisses nach fremder Leitung, das aus dem Gefühl der eignen Schwäche entspringt. Es ist daher eben so wenig an der Zeit ihm Freiheit zu gewähren, wie die Pflicht des Gehorsams von ihm zu fordern, das heißt seinen Willen zu kräftigen oder zu beugen, da es für Bei-

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