Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1862
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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7 wenn nicht die Erziehung und Pflege derselben dem gesetzmäßigen Wirken der Natur, statt es zu fördern, hemmend und störend in den Weg treten, oder doch diesen Einklang zwischen der körperlichen und geistigen Entwickelung zum Nachtheil beider aufheben und verwirren soll. Wenn aber Niemand das Recht und die Pflicht des Arztes bestreitet, für die verschiedenen Lebensstufen des Kindes eine verschiedene Diätetik anzuordnen, die der jedesmaligen Körperbeschaffenheit desselben entspricht, warum sollte es nicht in gleicher Weise Recht und Pflicht der Seelenpflege sein, eine Gesundheitslehre des Geistes aufzustellen und sorgsam zu prüfen, welche Nahrung demselben zuträglich — welche nachtheilig sei; in welchem Maß und in welcher Form es dieselbe in sich aufzunehmen habe, wenn sie zu seiner Kräftigung beitragen soll und welcher Art überhaupt die Gesammthätigkeit des Geistes sein müsse, wenn das Gedeihen desselben gefördert werden soll. Es werden von den Physiologen drei Epochen der körperlichen Entwickelungen von je 7 Jahren angenommen; und wir werden kaum irre gehen, wenn wir etwa dieselben Epochen auch für die gesammte geistige und sittliche Entwickelung des Menschen, für seine Heranbildung zur vollen Reife des selbstständigen und selbstthätigen Lebens annehmen. Und wenn wir diese drei Epochen nach ihrer eigenthümlichen Bedeutung und nach ihrer verschiedenartigen Bestimmung für die fortschreitende Gesammtentwickelung des Menschen charakterifiren wollen, so werden wir die erste bis zum vollendeten 7. Jahre als die Epoche der Sinnesanschauung und der Phantasie; die zweite bis zum vollendeten 14. Jahre als die der vorwiegenden Verstandes- und Gedächtniß-Thätigkeit, die dritte bis zum zurückgelegten 21. Jahre, als die der Vernunft- und Willensbildung bezeichnen dürfen. — Es wird demnach die erste für die freie, unbewußte und ungeordnete Aufnahme der Eindrücke von außen und für diejenige innere Verarbeitung derselben bestimmt sein, die sich als Spiel manifestirt, d. h. als diejenige Thätigkeit des Geistes, in welcher nicht die Erkenntniß, sondern die Phantasie den Dingen ihre Bestimmung und ihre