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Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite 53

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Journal
Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite 53 (sequence 57)
Language
German
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IRI
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53 erloschen, oder doch so sehr geschwächt ist, daß diese jederzeit in Bereitschaft gehalten wird, um die Folgen von jenem abzuwehren; daß nicht Leichtsinn oder der Schrecken des Augenblicks die Lüge erzeugt, sondern der Umgang mit derselben bereits ein gewohnter ist, und daß nicht mehr Ehrfurcht und Achtung vor der Würde der Eltern, sondern nur noch Furcht vor der Strafe derselben die Richtschnur seines Handelns ist. Vorbedachte Lüge ist eine überlegte Ehrenkränkung und Nichtachtunng dessen, gegen den sie gerichtet ist. Ihre Strafe darf daher bis zur offenen Preisgebung des Lügners an die Mißachtung seiner Umgebung vorschreiten; und man wird sich nicht scheuen dürfen, das Mittel der Furcht in Bewegung zu setzen, wo eben die Ehrfurcht schon so sichtbar ihre Kraft verloren hat. Die allgemeine Behandlung, die ,der Lügner von Ellern und Erziehern erfährt, darf eine zurückhaltende, kalte, abwehrende, wenn auch nicht abstoßende, sein; denn er soll empfinden, daß man ihn von der Gemeinschaft mit seinen Jugendgenossen fern hält, um sie vor der Theilnahme an seiner Verderbtheit zu schützen. Ist aber, wie das nicht selten der Fall ist, mit der vorbedachten Lüge die unverschämte Frechheit einer ruhigen Kälte verbunden, die der Ausdruck eines höhnenden Trotzes gegen den Belogenen ist, so möge man seine Entrüstung nicht zurückhalten, und dem ftechen Lügner ins Gesicht schlagen, um ihm damit die ganze Tiefe der Verachtung zu erkennen zu geben, die er durch diesen Grad von Selbstentwürdigung und von Mißachtung Anderer auf sich geladen. Ich wüßte wenigstens kaum einen Anlaß, für welchen diese Form der Strafe, wenn man körperliche Züchtigung so nennen darf, geeigneter wäre, als für die freche Lüge. — Ob diese Züchtigung und jene Strafen überhaupt auch immer zur weiteren Verhütung der Lüge und zur Heilung von der Lügenhaftigkeit führen werden, vermag wohl Niemand ohne Weiteres zu be-

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