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Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite 51

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Journal
Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite 51 (sequence 55)
Language
German
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IRI
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t — 51 — überrascht hast, die ganze Tiefe des Schmerzes empfinden, den Dir die Entdeckung des getäuschten Vertrauens bereitet. Entziehe ihm dies Vertrauen noch nicht sogleich, aber verhehle ihm nicht, wie schwer es Dir wird, das erwachende Mißtrauen zu unterdrücken, und laß noch keine andre Furcht in ihm erwachen, als daß es dies Vertrauen ganz verlieren könnte. Von diesem Anfänge, meine ich, läßt sich die Richtung des Weges leicht erkennen, den die allmälige Steigerung der Strafe nach Maßgabe der fortschreitend sich entwickelnden Lügenhaftigkeit verfolgen soll. Die Strafe der Lüge muß immer in der Entziehung des Vertrauens und der Achtung bestehen und in den Aeußerungen der Entrüstung und des Unwillens über die fortgesetzte Selbstentwürdigung durch Lügenhaftigkeit. Doch dürfte dabei noch besonders darauf zu achten sein, daß die Strafe der Lüge nicht mit der Bestrafung des Vergehens vermischt werde, das etwa zu derselben Anlaß gegeben, und etwa nur in einer Verschärfung der Strafe bestehe, die auch sonst wohl auf Vergehen der Art zu erfolgen pflegt; wogegen eine Verminderung derselben in Folge freiwilligen und offenen Geständnisses wohl zulässig ist, wenn es auch sein Bedenken hat die Wahrhaftigkeit zu belohnen. Das Maaß der Strafe wächst und wandelt sich, je nachdem die Lüge eine wiederholte, eine leichtfertige, eine verstockte, eine vorbedachte, eine freche Lüge wird. — Die wiederholte Lüge trägt die Gefahr der Gewöhnung in sich. Daher muß der Lügner, damit dieselbe abgewendet werde, ihre Folgen bereits schwerer und dauernder empfinden. Das Vertrauen muß ihm merklich entzogen und manche Entbehrung ihm auferlegt werden, die sich als Folge des mangelnden Vertrauens zu erkennen gibt. Je mehr die Quelle dieser lügenhaften Gewöhnung in Leichtfertigkeit erkannt wird, um so nothwendiger muß die darauf erfolgende Strafe eine dauernde sein; damit sie ihn immer aufs Neue an seine Schuld 4*

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