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Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite 50

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Journal
Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite 50 (sequence 54)
Language
German
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IRI
…/9643705-7658027--55-7658079
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50 des Vertrauens überhaupt kennen und würdigen, und erhalten sie in der schützenden Scheu vor der Unwahrheit, durch die sie sich dessen berauben und unwürdig machen. Sie erhalten sie aber auch im Vertrauen zu ihren Mitmenschen und eben dadurch auch im Haß und Abscheu vor der Lüge, wo sie ihnen begegnet und sie etwa in ihr verlockendes Netz hineinzuziehen sucht. 5. Die Strafe der Lüg'e muß unausbleiblich, aber je nach dem Charakter derselben durchaus verschieden sein. Jede Strafe ist nur dann von bessernder Wirkung, wenn der Bestrafte ihren natürlichen oder nothwendigen Zusammenhang mit dem begangenen Unrecht empfindet; wenn sie ihm nicht als eine ihm für dasselbe willkürlich auferlegte Belastung, sondern als eine selbstverschuldete Folge seines Vergehens erscheint. Der Schmerz, der Unwille, der Zorn seiner Eltern und Erzieher und deren nwmentane Aeußerungen, die verminderte Achtung und Liebe derselben gegen ihn, so wie die Verminderung der Freiheit, die er mißbraucht hat, gehören zu diesen Folgen, und werden selten ganz ohne Wirkung auf ihn bleiben, wenn sie das rechte Maaß nicht überschreiten. Das Eintreten von Strafen, die ein für allemal für gewisse Vergehen festgesetzt sind, übt durch Vermittlung einer gewissen Reflexion dieselbe Wirkung aus. Diktirte Strafen, die nicht unmittelbar auf das Vergehen folgen, müssen in ihrer Wahl immer einen fühlbaren Zusammenhang mit den natürlichen Folgen desselben bekunden, wenn sie die rechte Wirkung haben sollen. Ruhiges und kaltes Abstrafen wird selten bessernd, öfter verhärtend wirken; denn das Kind fühlt den theilnehmenden Erzieher selbst in der übermäßigen Leidenschaft mehr, als in der niederdrückenden Kälte desselben. Die unausbleibliche Wirkung der Lüge ist die Kränkung des Belogenen. Laß daher das Kind, dem Du Dein Vertrauen geschenkt hast, wenn Du es bei einer Unwahrheit

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