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Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite 31

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Journal
Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite 31 (sequence 35)
Language
German
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IRI
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31 unter diesen drei Bedingungen, die uns jetzt nacheinander zugestanden worden sind, möchte ich selbst beinahe die Möglichkeit und Zulässigkeit der Nothlüge zugestehen: Wenn es Zwecke, d. h. bestimmte, in einzelnen Fällen zu erstrebende Zwecke gibt, die ebenso der allgenreinen und unzweifelhaften Anerkennung, als objektiv und absolut gut, gewiß sind, wie die Lüge ohne allen Zweifel als objektiv schlechtes Mittel bezeichnet werden darf und muß, so mag der gute Zweck das schlechte Mittel entschuldigen. Aber wir wollen uns doch ja hüten, das jemals von unserm Zweck zu behaupten, um unsre Lüge damit zu rechtfertigen; denn damit würden wir den so schwer arrgefochtenen Grundsatz des Jesuitenthums proklamirt haben, daß der Zweck das Mittel heiligt. Es gibt also eben darum keine Nothlüge, weil jeder gute Zweck, ben der Einzelne verfolgt, immer nur ein subjektiv guter Zweck und die Lüge ein objektiv und absolut schlechtes Mittel ist. Ein Zweck, der nur durch schlechte Mittel erreichbar ist, muß uns vor dem sittlichen Gesetz als ein für uns, und nach dem Willen des Weltenlenkers, unerreichbarer Zweck gelten. Und so wenig wir uns gegen das Naturgesetz empören können, das uns zur Ausführung der edelsten Absicht die nöthige Kraft versagt, so wenig dürfen wir uns gegen das Sittengesetz empören, das uns zu derselben durch sein Veto das Recht entzieht. Du kannst bei der Verfolgung Deines Zweckes auch vor Dir selbst die absolute Gewißheit von der sittlichen Berechtigung, ja von der praktischen Sachgemäßheit Deiner Handlungsweise nicht in dem Maße gewinnen, daß sie Dich berechtigte einem Andern zu diesem Zweck die ihm zustehende Gegenwirkung durch eine Täuschung unmöglich zu machen, indem Du ihn der Freiheit seines Denkens und Handelns beraubst. Denn das geschieht durch die Lüge. — Wenn Du einen vermeintlich rettungslos verlornen Kranken, der Dich offen und bestimmt nach seinem Zustande fragt, als Freund,

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